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OLG Düsseldorf - I-23 U 101/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.11.2004
- Inhalt
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- . Der Steuerschaden des Klägers und seiner Ehefrau für das Jahr 1997 ist in der Klageschrift mit
- befugt, diesen Ersatzanspruch allein geltend zu machen, allerdings nur mit der ist befugt, diesen
- ). Diese Forderung ist in dem Klagebegehren des Klägers, das auf Leistung allein an sich selbst
- Klage zu Recht abgewiesen; die gemäß § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen
- Hinausschieben des Verjährungsbeginns, das der Kläger mit der Berufung geltend macht, steht nicht im Einklang mit
§ 12 BesVNG 1
- Inhalt
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- und der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die
- der Aufsicht eines Landes unterstehen, sowie für die Richter im Landesdienst. Er gilt nicht f
- danach notwendig ist, Vorschriften zur Ausführung.
§ 1755 BGB
Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
- Inhalt
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- ömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten. Anspr
- (1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abk
- tritt das Erlöschen nur im Verhältnis zu dem anderen Elternteil und dessen Verwandten ein.
§ 366 BGB
Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
- Inhalt
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- Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden
- (1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen
- gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
I. BMLErnAnO 1990
- Inhalt
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- ;bertrage ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten bis zur
- Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) ü
§ 112d BRAO
Klagegegner und Vertretung
- Inhalt
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- äß;2.deren Entschließung Gegenstand des Verfahrens ist.(2) In Verfahren zwischen
- berufsrechtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten beeinträchtigen oder verwirklichen, gilt dies sinngem
- (1) Die Klage ist gegen die Rechtsanwaltskammer oder Behörde zu richten, 1.die den
I. DBPDirErnAnO
- Inhalt
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- des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A
- Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geä
§ 4 DGBankSa
- Inhalt
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- der Rechte aus den Namensaktien und der Anschrift der Aktionäre ausschließlich maßgebend.
- bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel des
- stimmberechtigten vertretenen Kapitals. 2.Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen
- Wertpapiere. 4.Eintragungen im Aktienbuch sind für die Aktiengesellschaft hinsichtlich der Ausübung
§ 42 DWG
Aufgaben
- Inhalt
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- Sorge zu tragen, dass die Sendungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Rechte der
- (1) Der Intendant leitet die Deutsche Welle selbständig. Er ist für die
- ßergerichtlich.(3) Der Intendant erlässt eine Geschäftsordnung der Deutschen Welle, in
§ 34 GeschmMG 2004
Antragsbefugnis
- Inhalt
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- Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 4 kann nur derjenige geltend machen, der von der
- der Inhaber des betroffenen Rechts befugt. Den Nichtigkeitsgrund gemäß § 33 Absatz 1
- Zur Stellung des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit nach § 33 Absatz 1 ist jedermann
- befugt. Zur Stellung des Antrags auf Erklärung der Nichtigkeit nach § 33 Absatz 2 ist nur
- Benutzung betroffen ist; eine Geltendmachung von Amts wegen durch die zuständige Behörde bleibt unberührt.
§ 29 ErstrG
Zusammentreffen mit Benutzungsrechten nach § 23 des
Patentgesetzes
- Inhalt
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- § 23 des Patentgesetzes abgegeben worden ist oder nach § 7 als abgegeben gilt, mit Patenten
- Patente, Patentanmeldungen oder Gebrauchsmuster die Rechte aus diesen Schutzrechten oder
- , Patentanmeldungen oder Gebrauchsmustern in ihrem Schutzbereich übereinstimmen und infolge der
- Abs. 3 Satz 4 des Patentgesetzes berechtigt ist, die Erfindung zu benutzen. § 28 bleibt unberührt.
Art 4 LuftFzgÜbk
- Inhalt
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- betreffenden Luftfahrzeugs ausgestellt hat, und b)auf Ersuchen dieses Staates auch mit dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet das Luftfahrzeug hergestellt wurde.
- von allen Vertragsstaaten notifiziert worden sind. Die Ausübung dieses Rechts unterliegt der
- vorherigen Konsultation a)mit dem Staat, der das gültige Lufttüchtigkeitszeugnis des
§ 13 LAP-mtDBWVV
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- Inhalt
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- Rechts- und Verwaltungsgrundlagen 6 Wochen, 3. praktische Ausbildung 46 Wochen und 4
- (1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte: 1
§ 2 HeimMitwirkungsV
Aufgaben der Träger
- Inhalt
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- über ihre Rechte und die Möglichkeiten eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens im
§ 220 InsO
Darstellender Teil
- Inhalt
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- Grundlagen für die geplante Gestaltung der Rechte der Beteiligten zu schaffen.(2) Der
- (1) Im darstellenden Teil des Insolvenzplans wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Er