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OLG Düsseldorf - I-9 W 73/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.09.2003
- Inhalt
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- angemessenen Ausgleichszahlung abhängig macht. Da er keinem Eingriff in sein Recht ausgesetzt ist, kommt eine
- Recht ersatzlos zu verlieren. Dieser Regelung bedurfte es zum Schutz des Nießbrauchers im Hinblick
- , dessen Recht sich auf das gesamte im Alleineigentum stehende Grundstück erstreckt. Will der Eigentümer
- Grundstück E.-weg 9 in Sch. ist aufgrund der vom Antragsgegner in der notariellen Urkunde vom 03.12.2001
- des ursprünglichen Belastungsgegenstandes getreten sind. Dabei ist streitig, ob dem Nießbraucher im
VG Karlsruhe - 6 K 2446/07
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 16.08.2007
- Inhalt
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- qualifizierten Gesetzesvorbehalt in Art. 11 Abs. 2 GG darf das Recht auf Freizügigkeit nur durch
- sind auch subjektive Rechtsgüter und Rechte des Einzelnen. § 1 PolG dient auch der Durchsetzung der in
- ist, „um strafbaren Handlungen vorzubeugen“. Es reicht danach nicht aus, dass die Voraussetzungen
- obliegt der Polizei der Schutz privater Rechte nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht zu erlangen ist
- Platzverweises weiterhin in dem in der Verfügung beschriebenen Bereich aufzuhalten. Bei der im Verfahren des
BGH: zur Wirksamkeit von Reservierungsvereinbarungen
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 12.02.2013
- Inhalt
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- ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück setzten deren Eintragung in das Grundbuch voraus
- die Übertragung des Rechts an einem Grundstück handele. II. Diese Erwägungen halten einer
- Rückabwicklung von (nichtigen) Verträgen. b) Gesetzliche Ansprüche können im Sinne von § 196 BGB in einem
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Januar 2008 für Recht
- hatten. Sie verlangt aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten Rückzahlung der
§ 73e StGB
Wirkung des Verfalls
- Inhalt
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- verfallene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über, wenn es dem von der
- Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit zusteht. Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen.(2) Vor
- der Rechtskraft wirkt die Anordnung als Veräußerungsverbot im Sinne des § 136 des B
§ 84 BeamtVG
Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Inhalt
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- nach dem bis zum 31. Dezember 1976 geltenden Recht ruhegehaltfähig waren, als ruhegehaltfä
- Rechts als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die Entscheidung trifft das für das
- 1977 zurückgelegt worden sind, im Anwendungsbereich des bis zum 31. Dezember 1976 geltenden
§ 1070 BGB
Nießbrauch an Recht auf Leistung
- Inhalt
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- (1) Ist ein Recht, kraft dessen eine Leistung gefordert werden kann, Gegenstand des Nieß
- die Vorschriften entsprechende Anwendung, welche im Falle der Übertragung des Rechts für das
- ;bung des Nießbrauchs nach § 1052 einem Verwalter übertragen, so ist die Übertragung
§ 50 GNotKG
Bestimmte schuldrechtliche Verpflichtungen
- Inhalt
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- Recht nicht oder nur eingeschränkt zu verfügen, 10 Prozent des Verkehrswerts der Sache oder
- des Werts des Rechts;2.zur eingeschränkten Nutzung einer Sache 20 Prozent des Verkehrswerts der
- Der Wert beträgt bei einer schuldrechtlichen Verpflichtung 1.über eine Sache oder ein
Zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 09.02.2016
- Inhalt
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- Lizenz nicht aktivlegitimiert ist, gegen die patentrechtsverletzende Partei vorzugehen. Dieses Recht
- , 139 PatG). Im Umkehrschluss bedeutet diese Entscheidung, dass ein Lizenznehmer mit einer einfachen
- Patentrechtsverletzung vorgehen und etwaige Rechte aus dieser Verletzungshandlung herleiten kann (§§ 15
Es gibt keine „Super Bayern“ mehr
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 18.06.2015
- Inhalt
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- FC Bayern München am 17.03.2015 vor dem Bundespatentgericht Recht bekommen, nachdem vorgebracht
- jeweils links bzw. rechts vertikal die Worte SUPER und BAYERN standen. Den...
- Bayern München“.Die Wort-/Bildmarke „Super Bayern“ bestand aus einem äußeren roten Ring, in dem
VG Frankfurt (Main) - 5 G 769/07
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15.03.2007
- Inhalt
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- Organs, dessen Rechte und Pflichten unter anderem in § 5 Abs. 2 der Satzung der Industrie- und
- Wahrnehmung dieser Rechte in der Zukunft würde ihr erheblich erschwert werden. Dies begründet die
- Klägerin als Vizepräsidentin der IHK Frankfurt am Main in der Sitzung am 14. Februar 2007 unwirksam ist
- auch eine Leistungsklage in Form der Unterlassungsklage erhoben werden kann, die Feststellungsklage mit
- Rechtsträger aufgrund seiner besonderen Bindung an Recht und Gesetz sich an das Feststellungsurteil
OLG Hamm - z H 444/03
Oberlandesgericht Hamm vom 16.03.2004
- Inhalt
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- - 32rung der ####-Servicevorwahlnummer das in § 9 MRVG verankerte Recht der Patienten zum Führen von
- die Strafvollstreckungskammer in dem angefochtenen Beschluss darauf hin, dass das Recht der
- Persönlichkeitsentfaltung, welches auch das Recht auf das Führen von Telefonaten beinhaltet, ist die Bestimmung des
- gefährdet wurde. Mit dem in 46§ 9 Abs. 2 MRVG verwendeten Begriff der Sicherheit ist allein die Sicherheit
- Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. II. 221.2324Soweit sich die Rechtsbeschwerde des
(XXXX) Münz5DMBek 1967-11
- Inhalt
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- ;nze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt und in den Verkehr gebracht. Die
- Humboldt.(6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: Freiheit erhöht
- Münze Stuttgart, ist unten rechts neben der 5 angebracht. Die Umschrift lautet
- Gesamtauflage ist noch nicht festgelegt, sie wird sich im wesentlichen nach dem Bedarf richten.(2
- und rechts das Kopfbild Alexander von Humboldt's. Die Umschrift lautet: Wilhelm und Alexander von
§ 577 ZPO
Prüfung und Entscheidung der Rechtsbeschwerde
- Inhalt
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- statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt
- der Entscheidung nur wegen Rechtsverletzung bei Anwendung des Rechts auf das festgestellte Sachverh
- Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung beizutragen.
- es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.(2
- äge. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die geltend gemachten Rechtsbeschwerdegründe nicht
eBay: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Interessenverband
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.11.2014
- Inhalt
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- -Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten
- klingenden Namen IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e
- - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. wirft einem
- Mir liegt auch jetzt wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verein mit dem
- eBay-Händler , die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten in seinem Online-Shop auf eBay
Sigrid Weber
Recht allgemein
Verwaltungsrecht
IT-Recht