Suche nach "sonstiges"

Ergebnisse 17530

Seite 158 von 1169

§ 3 BPflV 1994

Vereinbarung eines Gesamtbetrags
Inhalt
  • .verändert um die Ausgliederung oder Wiedereingliederung von a)sonstigen Zu- und Abschlägen
  • ;sbudget), einschließlich noch nicht ausgegliederter sonstiger Zu- und Abschläge nach §
  • bewerteten Entgelte werden die sonstigen Mehrerlöse nach Satz 1 Nummer 3 vereinfacht ermittelt
  • sonstigen Mehrerlöse nach Satz 1 Nummer 3 infolge von Veränderungen der Leistungsstruktur
  • der sonstigen Mehrerlöse entsprechend anzupassen. Die Mehrerlöse nach Satz 1 Nummer 2

§ 291c SGB 5

Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik
Inhalt
  • oder sonstiges Recht verstößt, innerhalb von einem Monat beanstanden. Werden die
  • jeweils selbst. Die Kosten für den unparteiischen Vorsitzenden sowie die sonstigen Kosten der

Anlage 2 ZAGMonAwV

Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –
Inhalt
  • festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch- forderungen0112      Summe: (0111 + 0112)0110      0120aus sonstigen
  •       0200Zinsaufwendungen0210aus Zahlungsdiensten0210      0220aus sonstigen Tätigkeiten0220      Summe
  • Unter-nehmen0313      Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      0320aus sonstigen Tätigkeiten0321aus
  • Teilgewinnabführungsverträgen0410aus Zahlungsdiensten0410      0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      Summe: (0410 + 0420)0400
  •       0500Provisionserträge0510aus Zahlungsdiensten0510      0520aus sonstigen Tätigkeiten0520

§ 2 WeinG 1994

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • ; Zusetzen ist auch das Übergehen von Stoffen von Behältnissen oder sonstigen der
  • ätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, Feilhalten und jedes Abgeben an andere; nicht als
  • : jedes Behandeln, Verschneiden, Verwenden und jedes sonstige Handeln, durch das bei einem Erzeugnis

§ 14 FZV 2011

Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
Inhalt
  • Aufenthaltsgesetzes oder2.anhand sonstiger geeigneter technischer Verfahren mit gleichwertiger Sicherheit fü
  • geeignete Vorkehrungen gegen zweckfremde Verwendung und gegen sonstigen Missbrauch zu schützen und
  • elektronischen Kommunikationsweg eröffnet,2.durch sonstige sichere Verfahren, welche die

BPatG - 28 W (pat) 100/99

Bundespatentgericht vom 16.02.2000
Inhalt
  • Beschaffenheit, der Menge sowie zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren dienen können. 1.Die beiden
  • " auf dem vorliegenden Warengebiet zur unmittelbaren Bezeichnung der Waren oder ihrer sonstigen
  • -einsätze, Dusch- und Badewannengriffe, Aufsätze, Armauflagen, Griffe und sonstige Halter für

OLG Stuttgart - 1 Ws 126/07

Oberlandesgericht Stuttgart vom 08.05.2007
Inhalt
  • gesundheitlichen, religiösen, kosmetischen oder sonstigen nachvollziehbaren Gründen trägt, sonder durch
  • , kosmetischer oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe erklären kann. Der Schöffengerichtsvorsitzende hat
  • Prozessbeteiligten oder gegen sonstige unbeteiligte Personen (OLG Hamm NJW 1969, 1920). 9 Das Dazwischenreden

Anlage 1 ZAGMonAwV

Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –
Inhalt
  • Tsd. Euro1)Aktiva0100Barreserve0110aus Zahlungsdiensten0110      0120aus sonstigen Tätigkeiten0120
  •       darunter:0211auf Treuhandkonten0211      0220aus sonstigen Tätigkeiten0221täglich fällig0221
  • Krediten0312      darunter:0313aus Kreditkarten-geschäften0313      0320aus sonstigen Tätigkeiten0320
  •       0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      Summe: (0410 + 0420)0400      0500Schuldverschreibungen
  • Zahlungsdiensten0610      0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      Summe: (0610 + 0620)0600

§ 45d EStG

Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Inhalt
  • noch über eine Steuernummer oder ein sonstiges Ordnungsmerkmal, so kann abweichend von § 93c
  • Vertragsnummer oder sonstige Kennzeichnung des Vertrages,2.Laufzeit und garantierte Versicherungssumme

Anlage 12 EuWO 1988

(zu § 32 Abs. 1)
Inhalt
  • - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen
  • oder sonstigen politischen Vereinigungen, b) ....... Bescheinigungen der Wählbarkeit der
  • Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die im Europäischen Parlament, im Deutschen
  • ;ischen Zusammenschlusses anfügen. Eine sonstige politische Vereinigung kann den Namen und die

§ 6 GBVfg

Inhalt
  • : die Bezeichnung der Gemarkung oder des sonstigen vermessungstechnischen Bezirks, in dem das Grundst
  • Grundstücks unterhalb der Bezeichnung der Gemarkung oder des sonstigen vermessungstechnischen
  • Bezirks einzutragen ist; die Eintragung der Bezeichnung der Gemarkung oder des sonstigen
  • , Hausnummer oder die sonstige ortsübliche Bezeichnung).Die für die Bezeichnung des Grundst

§ 65 LuftVG

Inhalt
  • der Erlaubnis und der sonstigen Berechtigung, Datum ihrer Erstausstellung, ihre Gültigkeitsdauer
  • Erteilung, Verlängerung, Erneuerung oder Änderung einer Erlaubnis oder sonstigen Berechtigung
  • Erlaubnis oder sonstigen Berechtigung zuständigen Stelle die erforderlichen Daten mitzuteilen und
  • , sonstige frühere Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort;2.Anschrift;3.Art und Nummer

Aufrechnungsverbot in AGB: Kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen in AGB wirksam ausgeschlossen werden?

Rechtsanwalt Guido Kluck vom 16.02.2016
Inhalt
  • – und sonstigen Ansprüchen differenziert, sondern sämtliche Gegenansprüche unterschiedslos erfasst
  • Unterscheidung zwischen synallagmatischen Gegenansprüchen einerseits und sonstigen Gegenansprüchen andererseits
  • sonstigen AGB unwirksam sein, weil das OLG Nürnberg – ebenso wie zuvor bereits der BGH – in der
  • synallagamtische oder sonstige Gegenforderungen handelt, ist unwirksam (OLG Nürnberg, Urteil vom 20

§ 4 BGBEG

Sondervorschriften für dingliche Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum
Inhalt
  • aufgrund des Nutzungsrechts zulässiges Eigenheim oder sonstiges Gebäude in dem für den
  • Eigentums oder eines sonstigen Rechts an dem belasteten Grundstück kann in diesem Fall die
  • Eigentums oder sonstigen Rechts in dem für den öffentlichen Glauben des Grundbuchs maß

EuGH - C-479/04

Europäischer Gerichtshof vom 12.09.2006
Inhalt
  • von Werken und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sonstiger Schutzgegenstände, Artikel 4
  • findet Satz 1 auch Anwendung beim Verkauf oder einer sonstigen Form der Überlassung an einen anderen
  • Wiedergabe von Werken, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sonstiger Schutzgegenstände und
  • Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g EG noch aus sonstigen Bestimmungen des EG-Vertrags. 51Demnach ist der
  • wird festgestellt, dass ein angemessener Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken und sonstigen