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MPC Japan I (Sachwerte Rendite-Fonds Japan) - Bringt die Neubewertung der Gebäude dem Anleger den Totalverlust? CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Anlegern die Prüfung ihrer rechtlicher Möglichkeiten
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 20.06.2012
- Inhalt
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- mit einer Mindesteinlage von 10.000 € beteiligen konnte. Der Fonds investierte in 9 verschiedene
- bei der letzten Gebäudebewertung nur recht knapp eingehalten worden sein, so dass die nächste
- der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München
- darauf hin, dass bestehende Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die mit der Prüfung und
- Berlin, 19.06.2012 – In den Medien wird über eine Schieflage des Fonds berichtet, an dem man sich
§ 28 ProdSG 2011
Betretensrechte und Befugnisse
- Inhalt
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- betreten, in oder auf denen im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte 1.hergestellt werden
- Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Sie sind über ihr Recht zur Auskunftsverweigerung zu belehren.
- sind,soweit dies zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben erforderlich ist. Sie sind befugt
- diesem Zweck in Betrieb nehmen zu lassen. Diese Besichtigungs- und Prüfbefugnis haben die Markt
- überwachungsbehörden und ihre Beauftragten auch dann, wenn die Produkte in Seehäfen zum
OLG Köln - 16 WX 211/98
Oberlandesgericht Köln vom 23.12.1998
- Inhalt
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- sofortige Beschwerde des Antragsgegners ist zulässig, sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Amts
- - und Landgericht haben zu Recht dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben, den Antragsgegner zu
- verpflichten, den Türdurchbruch im hinteren Bereich seines Ladenlokals Nr. 14 zu schließen und den
- Verpflichtung des Antragsgegners beruht auf den Beschlüssen der Eigentümerversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 in
- der Wohnungseigentümerversammlung vom 20.05.1996 sowie zu Tagesordnungspunkt 6 in der
Darf ein Arbeitgeber einen „Keylogger“ zur Überwachung seiner Mitarbeiter einsetzen?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.07.2017
- Inhalt
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- . Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei verletzt. Eine Computer-Überwachung „ins Blaue
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 2 AZR 681/16). Es gab damit der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers aus
- Überwachung zur Begründung seiner Kündigung nicht verwenden. Das Unternehmen hatte im April 2015 seinen
- danach von einer Privatnutzung des Computers in erheblichem Umfang aus und kündigte. Dagegen klagte
- der Arbeitnehmer. Gegenüber seinem Chef räumte er lediglich eine geringe Privatnutzung überwiegend in
Wer im Betrieb mal pinkeln muss, sollte behutsam sein!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.08.2015
- Inhalt
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- Arbeitsunfall fest. Zu Recht, wie das LSG nun in seinem Urteil vom 30.07.2015 entschied. Die Verrichtung der
- innen sich öffnenden Stahltür. Im gleichen Moment öffnete mit vollem Schwung auch eine Kollegin die
- . Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- betrieblichen Toilettenräume, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am
- durchschritten hat. Im konkreten Fall ging es um den Unfall einer Frau, die als Monteurin und Verpackerin
Annäherung an die Einigungsstelle
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 22.01.2013
- Inhalt
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- : Schuld an diesem Zustand ist der Arbeitgeber. Er hat seine Führungskraft nicht im Griff und versteht
- Unternehmensplanung verstehen, muss unerörtert bleiben. Das ist natürlich wahr, aber in ähnlicher Weise, wie
- als Anwalt bescheiden schweigen. Es gilt (1) der Arbeitgeber hat damit leider meist recht, aber (2
- ), deshalb sitzen wir hier und Sie haben nur ein Mandat, weil das der eine Betrieb ist, in dem es
- ständig hinken müsste. Sie führen auch zu Bonmots und Aphorismen, die man in fast jeder
LSG Bayern - L 7 AS 73/05
Bayerisches Landessozialgericht vom 21.07.2006
- Inhalt
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- aus dem früheren Bezug der Alhi in Verbindung mit der im Sinne des § 428 SGB III abgegebenen
- Zeit vom 01.01. bis 30.06.2005 Alg II. Mit seinem Widerspruch rügte der Kläger die Berechnung der
- hierfür insgesamt Kosten von 474,25 EUR erstattet würden. Nach Art.20 Abs.3 GG sei die Beklagte an Recht
- Vorbringen im Widerspruchsverfahren bezogen. Mit Gerichtsbescheid vom 22.09.2005 hat das SG die Klage
- abgewiesen. Die Unterkunftskosten seien zu Recht auf 474,25 EUR festgesetzt worden. Von der
OLG Hamm - 17 U 19/07
Oberlandesgericht Hamm vom 03.12.2007
- Inhalt
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- nicht getroffen worden. Dies ist auch nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn sich nach Auslegung aller
- Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist angesichts der vorliegenden
- , Gebäude- und Freifläche O-Str. ##c, ##d zur Größe von 530 qm, verbunden mit dem Sondereigentum an dem im
- Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichneten Wohnungseigentum, eingetragen im Grundbuch von Q, Blatt ##693
- Freifläche O- Str. ##c, ##d zur Größe von 530 qm verbunden mit dem Sondereigentum an dem im
BGH - XII ZB 30/03
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Ermittlung der Anwartschaften des Antragstellers zu Recht § 14 BeamtVG in der Fassung des Art. 1 Nr
- . Januar 2003 in Kraft getreten ist, ist für die Berechnung des Versorgungsausgleichs der verminderte
- 2), im Wege des Quasisplittings nach § 1587 b Abs. 2 BGB cherung in Höhe von monatlich 532,45
- Höchstruhegehaltssatzes von 75 % erstrebt. Die Parteien haben sich im Rechtsmittelverfahren nicht geäußert. II. Die
- ZPO zulässige Rechtsbeschwerde ist im wesentlichen nicht begründet. 1. Das Oberlandesgericht, dessen
§ 3a FahrlG
Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach § 2a
- Inhalt
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- Jahre lang im Staat seiner Niederlassung ausgeübt hat.(5) Der Bewerber hat in den Fällen des
- ;ber den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz rechtmäßig als Fahrlehrer
- fehlender geistiger oder körperlicher Eignung nach § 2a Abs. 4 in Verbindung mit § 2
- mindestens zwei Jahre lang ausgeübt hat, wenn in dem ausstellenden Staat die Fahrlehrertätigkeit
- Beruf in dem Staat seiner Niederlassung nicht im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a oder e der
SozG Dresden - S 18 KR 440/01 S
Sozialgericht Dresden vom 11.11.2004
- Inhalt
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- und der Beklagten in der Künstlersozialversicherung unmittelbar aus dem materiellen Recht ergibt
- ist selbständig tätig. Die Ausübung seiner Tätigkeit gemeinsam mit Ande-ren im Rahmen einer
- Öffentlichkeit eigenständig zugänglich gemacht wird oder in Verbindung mit einem anderen Produkt, ist dabei
- Tätigkeit im Rahmen einer aus vier Mitgliedern bestehenden Gesellschaft Bürgerlichen Rechts unter der Firma
- . II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision ist zugelassen. Tatbestand
BSG - B 3 KR 33/04 R
Bundessozialgericht vom 20.01.2005
- Inhalt
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- Abs 1 Grundgesetz (GG), denn die Freiheit, einen Beruf auszuüben, sei untrennbar mit dem Recht
- von Recht, das allein im Zuständigkeitsbereich des LSG Nordrhein-Westfalen gilt (vgl zu den
- Therapie zugelassen. Er ist Mitglied im Verband Physikalische Therapie e.V., Landesgruppe Westfalen
- -Niederrhein (im Folgenden: Physiotherapieverband). Dieser hat im Jahre 1994 gemeinsam mit dem VDB
- physikalisch-therapeutischer Leistungen mit verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen (im Folgenden
§ 37c WpHG
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
- Inhalt
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- Inanspruchnahme des Emittenten nach Absatz 1 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.
- Ansprüche, die nach Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder
- ;ndischen Börse zugelassen sind, in einer Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596
- /2014 eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des
- ist oder2.die Finanzinstrumente vor der Veröffentlichung erwirbt und vor dem Bekanntwerden der
§ 120 VAG
Zulässige Rechtsformen; Umfang der Erlaubnis
- Inhalt
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- öffentlichen Rechts erteilt werden. Der Ort der Hauptverwaltung muss im Inland gelegen sein. R
- Funktion und die Tätigkeiten als Holdinggesellschaft in Bezug auf Unternehmen der Finanzbranche im
- verbundene Geschäfte und Dienstleistungen betreiben. Als verbundenes Geschäft gelten auch die
- . Der Umfang der Erlaubnis richtet sich im Übrigen nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 2005/68/EG
- .(3) Antrag und Tätigkeitsplan können in gegenständlicher Hinsicht beschränkt
§ 8 BBahnVermG
- Inhalt
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- "Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen)".(2) Dies gilt entsprechend für sonstige im Grundbuch eingetragene Rechte.
- ;cks nicht das Deutsche Reich oder die Deutsche Reichsbahn im Grundbuch eingetragen, so ist die
- Grundbuchamt genügt die in den Antrag aufzunehmende Erklärung, daß das Grundstück zum
- Sondervermögens "Deutsche Bundesbahn" gehört. Das Eigentum ist einzutragen für die
- (1) Gehört das Eigentum an einem Grundstück nach § 1 zum Sondervermögen