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§ 76 HRG
Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung
- Inhalt
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- (1) Das Recht der am Tage vor Inkrafttreten des nach § 72 Abs. 1 Satz 1 erlassenen Gesetzes
- befindlichen Beamten im Sinne von Kapitel I Abschnitt V 3. Titel des Beamtenrechtsrahmengesetzes in
- beim Wechsel des Dienstherrn. In diesen Fällen werden die Dienstbezüge nach der
- Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
- ist. Ist der Professor vor der Entpflichtung verstorben, ohne einen Antrag nach den Sätzen 1 und
§ 60a SAG
Vertragliche Anerkennung der vorübergehenden Aussetzung von Beendigungsrechten
- Inhalt
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- dem Recht eines Drittstaats unterliegen oder für welche ein Gerichtsstand in einem Drittstaat
- ;nnen und2.sich mit einer in Ausübung der Befugnisse nach den §§ 82 bis 84, 144 Absatz
- denn, die betroffene Verbindlichkeit ist in eine Saldierungsvereinbarung einbezogen, welche auch nach
- Rahmenvereinbarungen, welche von oder mit den in § 84 Absatz 4 genannten Teilnehmern
- Unternehmen gemäß § 10a des Kreditwesengesetzes mit Sitz im Ausland die Bestimmungen
VW Abgasskandal – Verjährung noch nicht eingetreten
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 18.10.2019
- Inhalt
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- älte mit Standorten in München und Berlin vertritt weit über 1000 Mandanten im
- – nach Auffassung der CLLB Rechtsanwälte auch zu Recht – davon aus, dass eine Verj
- ährung der Schadenersatzansprüche in vielen Fällen noch nicht eingetreten ist
- München, 18.10.2019. Der VW Abgasskandal wurde im Jahre 2015 bekannt. Dennoch gehen Gerichte
- , jedenfalls was den Motorentyp EA 189, betrifft, im Jahr 2015 öffentlich. Aus diesem Grund versucht
Das Leben ist doch herrlich
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.03.2019
- Inhalt
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- Ziegenbock mit ins Zimmer.“ Der Mann glaubte nicht recht gehört zu haben. „Den Ziegenbock mit ins
- interessiert sind, dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf! Im Jahre 2016 habe ich mich
- Zu einem alten Rabbi kam ein Mann und klagte: „Rabbi, mein Leben ist nicht mehr erträglich. Wir
- wohnen zu sechst in einem einzigen Raum. Was soll ich nur machen?“ Der Rabbi antwortete: „Nimm Deinen
- Zimmer?“ „Tu, was ich Dir gesagt habe“, entgegnete der Rabbi, „und komme in einer Woche wieder.“ Nach
Verkehrswidriges Wenden auf der Bundesstraße schließt Unfallversicherungsschutz nicht aus
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 07.09.2015
- Inhalt
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- nur unwesentlich verlängert. Ein als Lagerist im Fachgroßhandel in Eschborn tätiger Mann wurde im
- – wie zuvor bereits das Sozialgericht Frankfurt am Main - dem verunglückten Mann Recht. Verfahre sich
- . Erforderlich ist allerdings ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem unfallbringenden Weg und der
- versicherten Tätigkeit. Biegt der Versicherte vom unmittelbaren Weg falsch ab, so ist dies unschädlich
- Januar 2011 aushilfsweise in einem Lager in der Nähe von Mainz eingesetzt. Seinen Dienst sollte der in
Praktikantin “verliert” in zweiter Instanz 17. 280 EUR
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 18.10.2014
- Inhalt
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- Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (AZ: 1 Sa 664/14). Im konkreten Fall hatte sich die Klägerin in Bochum um
- Arbeitsgericht Bochum gab der Praktikantin noch recht und sprach ihr den gewünschten Geldsegen zu
- Absolvieren Arbeitsuchende im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme ein Praktikum, können sie
- einen Ausbildungsplatz als Verkäuferin in einem Supermarkt beworben. Die Hauptschülerin erklärte sich
- mit dem Verein einen „Rahmenvertrag zur Ableistung eines Praktikums“ abgeschlossen. Die Schülerin
Keine Wiedereinstellung des gekündigten katholischen Organisten
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.06.2014
- Inhalt
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- Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (AZ: 11 Sa 1484/13). Schüth war in der katholischen Gemeinde St. Lambertus in
- Straßburg. Dieser stellte am 23.09.2010 einen Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben fest
- und sprach Schüth eine Entschädigung in Höhe von 40.000,00 € zu (AZ: 1620/03). Mit dem erfolgreichen
- Beziehung unterhielt und seine neue Partnerin ein Kind von ihm erwartete, wurde er im März 1998
- entlassen. Erst im August 1998 ließ sich der Organist scheiden. Schüths Kündigungsschutzklage wurde im Jahr
Mehr Urlaub durch Arbeitgeberwechsel?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.12.2014
- Inhalt
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- hat. Das BAG gab dem Arbeitnehmer im Wesentlichen recht, verwies das Verfahren aber an das
- verbliebenen Urlaub aus der vorhergehenden Tätigkeit einfordern. Der Arbeitnehmer muss allerdings mit der
- Urlaubsbescheinigung seines alten Arbeitgebers nachweisen, wie viele Urlaubstage er bereits in
- Anspruch genommen hat, urteilte am Dienstag, 16.12.2014, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 9
- AZR 295/13). Geklagt hatte ein Berliner, der am 12.04.2010 eine Beschäftigung in einem
CLLB Rechtsanwälte informieren: Rücktritt von Lebens- und Rentenversicherungverträgen – Bundesgerichtshof entscheidet verbraucherfreundlich und stellt das Antragsmodell dem Policenmodell gleich
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 03.02.2015
- Inhalt
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- ~~München, 03.02.2015 - Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.12.2014 (Az.: IV ZR 260
- , sofern sie beim Abschluss des Versicherungsvertrages nicht ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt
- -cherungsbedingungen bereits bei Antragstellung erhielt, bekam er diese im Policenmodell erst zusammen mit der
- /11) auch für Lebens- und Rentenversicherungen, die im sogenannten Antragsmodell geschlossen wurden
- Bundesgerichtshofs vom 07.05.2014 nur für Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 im sogenannten
OVG Lüneburg: Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung in Bispingen unwirksam
Rechtsanwalt Dr. Alfred Stapelfeldt vom 13.11.2013
- Inhalt
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- anerkannter Umweltverband Antragsteller ist, der im vorausgegangenen Eilverfahren - 12 MN 300/12
- - unterlegen war, ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache ergangen. Die Sache wurde auf Wunsch der
- sich mit der Reichweite der Klage- und Antragsbefugnis von Umweltverbänden. Im vorangegangenen
- antragstellenden Umweltverbandes weder aus dem nationalen Recht noch aus dem Europarecht oder dem Aarhus
- Der 12. Senat des OVG Lüneburg hat mit Urteil vom 17. Oktober 2013 (12 KN 277/11) auf einen gegen
Gesprächsfetzen
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 22.03.2013
- Inhalt
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- , selbst dann nicht, wenn ich fände, dass Sie moralisch oder menschlich im Recht wären
- Ein trüber, schneereicher Tag im Norden Deutschlands. In der Kantine eines deutschen Arbeits
- ? Machen doch alle so! Fall 2 (Mandant ist bleich und verarbeitet einen Schock, der ihm offenbar im
- . Ehrenamtlicher Richter (hat schon einen roten Kopf und ist sichtlich verärgert): Was glauben Sie, wo ich sonst lebe? In der Theorie?
- : Aber wie haben Sie die Bezahlung geregelt mit ihm? Ich meine, der macht ja Mindestlohn geltend. Da
VG Berlin - 1 A 114.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Marktteilnehmern klagbare Rechte einräumen. Es ist jedenfalls nicht abwegig, in einer
- LKWs im Rahmen des Werkverkehrs auch Zuladungen mit zurück in die Türkei genommen würden
- nicht. Die Klägerinnen seien auch klagebefugt. Sie seien in ihrem Recht auf Warenverkehrsfreiheit
- Werkverkehrs in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 881/92, die auch im Rahmen des
- festgelegten Kontingente verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Sie sind mit dem Assoziationsabkommen EG
§ 13 AuslSchuldAbkAG
- Inhalt
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- erklärt.(2) Eine Entscheidung ist in Ansehung der Rechte, die dem Gläubiger in bezug auf die
- seinen Anlagen hat, durch die Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes für vollstreckbar
- in der Entscheidung festgestellte Schuld zustehen, nur nach Maßgabe der Zahlungs- und sonstigen
- Bedingungen, die in dem Abkommen und seinen Anlagen vorgesehen sind, für vollstreckbar zu erklären.
§ 13 BezeichnungsV
Ausländervorbehalt
- Inhalt
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- Soweit die in den §§ 2 bis 12 bezeichneten Rechts- und Verwaltungsvorschriften Fö
- ;rderungsleistungen vorsehen für Personen, die nicht 1.Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, 2
- .heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer
- im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 269), zuletzt geändert durch das
- Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben und als Asylberechtigte anerkannt sind, nach
§ 18 BImAG
Überleitung von Beschäftigten
- Inhalt
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- unbeschadet des § 12 Abs. 1 in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse ein.
- (1) Die Beamtinnen und Beamten der in § 13 genannten Organisationseinheiten sind mit Wirkung
- Amtsinhaber bisher ein entsprechendes Amt innehatten.(2) Die bei den in § 13 genannten
- Organisationseinheiten beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden sind mit Wirkung
- vom 1. Januar 2005 in den Dienst der Bundesanstalt übernommen. Die Bundesanstalt tritt