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§ 13 StiftBTG

Stiftungsvermögen
Inhalt
  • Sachen, Forderungen, Kunstwerke und Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen Stiftungseigentum

§ 122g UmwG 1995

Zustimmung der Anteilsinhaber
Inhalt
  • (1) Die Anteilsinhaber können ihre Zustimmung nach § 13 davon abhängig machen, dass

§ 17 WOS 2002

Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
Inhalt
  • gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben.

§ 30 WpPG

Bekanntmachung von Maßnahmen
Inhalt
  • Verbote oder Gebote dieses Gesetzes getroffen hat, auf ihrer Internetseite öffentlich bekannt machen

§ 532 ZPO

Rügen der Unzulässigkeit der Klage
Inhalt
  • vorbringen können. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.

§ 124 StGB

Schwerer Hausfriedensbruch
Inhalt
  • ;tigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Gesch

§ 11 WHG 2009

Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
Inhalt
  • Behörden Einwendungen geltend machen können.

§ 107 StPO

Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
Inhalt
  • Mitteilung zu machen, die den Grund der Durchsuchung (§§ 102, 103) sowie im Falle des §

§ 19 VerschG

Inhalt
  • önnen, dem Gericht bis zu dem nach Buchstabe b bestimmten Zeitpunkt Anzeige zu machen.

§ 9 TelekAGSa

Zustimmungspflichtige Geschäfte
Inhalt
  • weitere Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig machen. Er kann widerruflich die Zustimmung zu

§ 592 ZPO

Zulässigkeit
Inhalt
  • Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand hat, kann im Urkundenprozess geltend

§ 739 ZPO

Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner
Inhalt
  • beweglicher Sachen ist, so gilt, unbeschadet der Rechte Dritter, für die Durchführung der

§ 43 WStrG

Unterlassene Meldung
Inhalt
  • Meldung zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.(2) § 139 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.

§ 236 ZPO

Wiedereinsetzungsantrag
Inhalt
  • Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Prozesshandlung

OLG Oldenburg - SS 403/87

Oberlandesgericht Oldenburg vom 14.09.1987
Inhalt
  • nicht dafür aus, sie im Sinn von § 304 StGB als Sachen anzusehen, die zum öffentlichen Nutzen dienen.