Urteil des OLG Oldenburg vom 14.09.1987

OLG Oldenburg: flurbereinigung, datum

Gericht:
OLG Oldenburg, unbekannt
Typ, AZ:
Beschluß, SS 403/87
Datum:
14.09.1987
Sachgebiet:
Normen:
FLURBEREINI. § 41 ABS 1
Leitsatz:
Kein Leitsatz eingetragen
Volltext:
I. Bäume gehören nicht schon deswegen zu den durch § 304 StGB geschützten Gegenständen, weil sie in einem
landespflegerischen Begleitplan zur Flurbereinigung aufgeführt worden sind.
II. Die allgemeinen ökologischen Funktionen und der landschaftsprägende Charakter von Bäumen reichen für sich
allein nicht dafür aus, sie im Sinn von § 304 StGB als Sachen anzusehen, die zum öffentlichen Nutzen dienen.