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§ 15 SchBerG

Inhalt
  • Grundstücks zu, so beschränkt sich das Recht, die Entziehung des Eigentums zu verlangen, auf
  • ;ltnismäßig geringen Wert hätte.(2) Andere Berechtigte, denen die Ausübung ihres

§ 7 VAGEWGDG 3

Inhalt
  • Versicherungsvertrag mit der Maßgabe, daß dem Versicherer das Recht zusteht, die Prämie entsprechend
  • Inkrafttreten mitteilt und ihn schriftlich über sein Kündigungsrecht belehrt.(2) Ist bei einem zur
  • die Berechnungsgrundlage überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.

§ 188 VVG 2008

Neubemessung der Invalidität
Inhalt
  • Versicherers über die Leistungspflicht ist der Versicherungsnehmer über sein Recht zu
  • (1) Sind Leistungen für den Fall der Invalidität vereinbart, ist jede Vertragspartei
  • des Unfalles, neu bemessen zu lassen. In der Kinderunfallversicherung kann die Frist, innerhalb
  • derer eine Neubemessung verlangt werden kann, verlängert werden.(2) Mit der Erklärung des

Art 43 WG

Inhalt
  • gleiche Recht steht dem Inhaber schon vor Verfall zu, 1.wenn die Annahme ganz oder teilweise verweigert
  • bei Verfall des Wechsels Rückgriff nehmen, wenn der Wechsel nicht bezahlt worden ist.(2) Das
  • worden ist; 2.wenn über das Vermögen des Bezogenen, gleichviel ob er den Wechsel
  • angenommen hat oder nicht, das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn der Bezogene auch nur
  • seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn eine Zwangsvollstreckung in sein Vermögen fruchtlos

AG Dortmund - 407 C 5134/02

Amtsgericht Dortmund vom 20.08.2002
Inhalt
  • begründet. 34Zu Recht verweist der Beklagte u. a. auf die Entscheidung BGH NJW 1988, 484, 486. Dort heißt es
  • . Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
  • . Tatbestand entfällt gemäß § 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO. 1Entscheidungsgründe: 2Die Klage ist nicht
  • Klägerin zustehenden Ersatzanspruchs herangezogen werden. 5Zugrunde zu legen ist vielmehr ein Betrag etwa
  • in Höhe der Vorhaltekosten, sie Sanden und Danner für die Nutzungsausfallentschädigung bei älteren

§ 2 DDR-EErfG

Rechte an enteigneten Grundstücken
Inhalt
  • dinglichen Recht zugrunde liegenden Forderung aus der zu zahlenden Entschädigung, soweit sie
  • Gläubiger von Rechten an einem Grundstück oder Gebäude, die bei Inanspruchnahme im

§ 27 EBRG

Sitzungen
Inhalt
  • (1) Der Europäische Betriebsrat hat das Recht, im Zusammenhang mit der Unterrichtung durch
  • . Der Zeitpunkt und der Ort der Sitzungen sind mit der zentralen Leitung abzustimmen. Mit Einverst

§ 12 EIBV 2005

Besonderes Kündigungsrecht
Inhalt
  • Wird das Recht aus einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
  • , kann das Eisenbahninfrastrukturunternehmen insoweit die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kü
  • ;ndigen. Ist die Kündigung noch nicht erfolgt, und stellt ein dritter Zugangsberechtigter einen
  • Antrag auf die Benutzung dieser Eisenbahninfrastruktureinrichtung, ist das Angebot gegenüber dem
  • nach Satz 2 angenommen, muss das Eisenbahninfrastrukturunternehmen die in Satz 1 genannte

§ 4 ENeuOG

Inhalt
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht der
  • freien Benutzung der Verkehrsmittel der Eisenbahnen des Bundes in beliebiger Beförderungsklasse

§ 73f EStDV 1955

Steuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
Inhalt
  • 1Der Schuldner der Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von
  • Urheberrechten im Sinne des § 50a Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes braucht den Steuerabzug nicht vorzunehmen
  • äger abführt und die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des

§ 34 BetrVG

Sitzungsniederschrift
Inhalt
  • den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält
  • Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig
  • Niederschrift beizufügen.(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des
  • (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens
  • . Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der

§ 1003 BGB

Befriedigungsrecht des Besitzers
Inhalt
  • angemessenen Frist zur Erklärung aufgefordert hat und die Frist verstrichen ist; das Recht auf
  • die Verwendungen genehmige. Nach dem Ablauf der Frist ist der Besitzer berechtigt, Befriedigung aus
  • Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen zu suchen, wenn nicht die
  • Befriedigung aus der Sache ist ausgeschlossen, wenn die Genehmigung rechtzeitig erfolgt.

§ 1624 BGB

Ausstattung aus dem Elternvermögen
Inhalt
  • Gewährleistung wegen eines Mangels im Recht oder wegen eines Fehlers der Sache bestimmt sich
  • (1) Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung, auf seine Begründung einer

§ 1626 BGB

Elterliche Sorge, Grundsätze
Inhalt
  • Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für
  • (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen
  • den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
  • selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach
  • dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.(3) Zum

§ 51 GNotKG

Erwerbs- und Veräußerungsrechte, Verfügungsbeschränkungen
Inhalt
  • ist der Wert des Gegenstands, auf den sich das Recht bezieht. Der Wert eines Vorkaufs- oder
  • Wiederkaufsrechts ist die Hälfte des Werts nach Satz 1.(2) Der Wert einer Verfügungsbeschrä
  • Belastung gemäß § 1010 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beträgt 30 Prozent des
  • von der Beschränkung betroffenen Gegenstands.(3) Ist der nach den Absätzen 1 und 2