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OLG Celle - 2 W 108/08
Oberlandesgericht Celle vom 20.05.2008
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: GKG § 39 Leitsatz: Wechselt der Kläger im Wege der Klageänderung den
- Prozessbevollmächtigten des Klägers richten sich, wie das Landgericht in soweit zu Recht gemeint hat
- und ist mit der gesetzlichen Wertung auch nicht in Einklang zu bringen. Nach dem in § 39 Abs. 1 GKG
- unentgeltlich beschäftigen sollten (OLG Hamm a. a. O. m. w. N.). Mit Recht hat das Landgericht
- s c h l u s s In der Beschwerdesache D. E., Im M., B., Kläger und Beschwerdeführer
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 B 2984/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.01.1998
- Inhalt
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- und unabhängig von ihm eine Vollziehungsanordnung durch die Behörde in Betracht kam. Erst Recht
- S. 2081) ist die Vorschrift des § 212a Abs. 1 in das BauGB n.F. eingefügt worden. Die Vorschrift
- derartiger Zulassungen - verhält, wird nicht im Baugesetzbuch, sondern in den jeweiligen
- der Begründung des maßgeblichen Gesetzesentwurfes (BT-Drucksache 13/6392, S. 74). Dort ist zu Nummer
- Ausgestaltung im Baugesetzbuch selbst geregelt ist. Dies ist aber bei dem Verfahren der bauaufsichtlichen
Nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit
Pascal Kokken vom 17.02.2012
- Inhalt
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- für eine (Examens-) Klausur im Öffentlichen Recht. I. VG Karlsruhe: Versammlungsverbot Das VG
- Behörde. Das Verbot nackten Auftretens in der Öffentlichkeit ist nicht nur ein “Promi-”Problem. Es
- werden kann. Im Leitsatz heißt es dort: Ein Aufzug in Form einer “Nacktradel-Aktion” kann auf der
- Straßen und in öffentlichen Anlagen, in denen die Begegnung mit nackten Menschen nicht zu erwarten
- ist, eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit und damit ein Verstoß
§ 30 FKAG
Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- Inhalt
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- Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich und nach dem Recht des anderen Staates zulässig ist. Satz 1
- Unternehmen mit Sitz im Ausland oder zwischen einem konglomeratsangehörigen Unternehmen und einem
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, zu dem eine enge Verbindung im Sinne des § 2 Absatz 8 besteht
- ;gabe der Richtlinie 2002/87/EG über das Unternehmen mit Sitz im Ausland zu erfüllen. Die
- Finanzkonglomerats mit Sitz im Ausland haben der Bundesanstalt auf Verlangen die nach diesem Gesetz
§ 30 BGSG 1994
Ausschreibung zur Fahndung
- Inhalt
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- bezeichneten Zwecken ausschreiben, wenn die veranlassende Stelle nach dem für sie geltenden Recht
- befugt ist, die mit der Ausschreibung bezweckte Maßnahme vorzunehmen oder durch eine Polizeibeh
- ferner personenbezogene Daten der in Absatz 1 bezeichneten Art im automatisierten Verfahren in den
- Gesetzes befugt ist, die mit der Ausschreibung bezweckte Maßnahme selbst vorzunehmen oder durch eine
- nichts anderes bestimmt ist, die Seriennummer des von ihr verwendeten Ausweisdokuments oder
§ 2b BGBEG
Gebäudeeigentum ohne dingliches Nutzungsrecht
- Inhalt
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- ist. Gleiches gilt für das Rechtsgeschäft, mit dem die Verpflichtung zur Übertragung
- beschränkt dingliches Recht am Grundstück besteht nur, wenn dies besonders begründet
- worden ist. Dies gilt auch für Rechtsnachfolger der in Satz 1 bezeichneten Genossenschaften.(2) F
- (1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und b sind Gebäude und Anlagen
- ehemals volkseigenen Grundstücken, in den Fällen des § 2a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a
§ 51 BRAO
Berufshaftpflichtversicherung
- Inhalt
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- ;che aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereurop
- äischem Recht,4.für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor au
- der Mindestversicherungssumme ist zulässig.(6) Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu
- Rechtsanwaltschaft erloschen ist.(7) Zuständige Stelle im Sinne des § 117 Abs. 2 des
- (1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus
§ 20 HeimG
Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften
- Inhalt
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- oder eine Vereinbarung mit unmittelbarer Wirkung für ein zugelassenes Pflegeheim geltendem Recht
- sollen die in Satz 1 genannten Beteiligten sich gegenseitig informieren, ihre Prüftätigkeit
- örde, falls nichts Abweichendes durch Landesrecht bestimmt ist. Die in Absatz 1 Satz 1 genannten
- in den Heimen sowie zur Sicherung einer angemessenen Qualität der Überwachung sind die f
- äger der Sozialhilfe verpflichtet, eng zusammenzuarbeiten. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit
§ 17 KSchG
Anzeigepflicht
- Inhalt
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- Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer. In der Anzeige sollen ferner im Einvernehmen mit dem
- .in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer
- , 2.in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 vom Hundert der
- im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr als 25 Arbeitnehmer
- , 3.in Betrieben mit in der Regel mindestens 500 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmer innerhalb
§ 24 UmwStG 2006
Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft
- Inhalt
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- ;chstens jedoch mit dem Wert im Sinne des Satzes 1, angesetzt werden, soweit 1.das Recht der
- ;lt der Einbringende neben den neuen Gesellschaftsanteilen auch sonstige Gegenleistungen, ist das
- ) Der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft
- ;erungsgewinn nicht nach § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Abs. 2 des
- Einkommensteuergesetzes teilweise steuerbefreit ist. In den Fällen des Satzes 2 gilt § 16 Abs
§ 3 VwVfG
Örtliche Zuständigkeit
- Inhalt
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- oder ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis beziehen, die Behörde, in deren
- (1) Örtlich zuständig ist 1.in Angelegenheiten, die sich auf unbewegliches Vermögen
- ändig, so entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei
- zustimmt.(4) Bei Gefahr im Verzug ist für unaufschiebbare Maßnahmen jede Behörde ö
- Bezirk das Vermögen oder der Ort liegt; 2.in Angelegenheiten, die sich auf den Betrieb eines
§ 37o WpHG
Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
- Inhalt
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- Tochterunternehmen. Für das Recht zur Auskunftsverweigerung und die Belehrungspflicht gilt § 4
- (stichprobenartige Prüfung). Der Umfang der einzelnen Prüfung soll in der Prüfungsanordnung
- festgelegt werden. Geprüft wird nur der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehö
- ; unbeschadet dessen darf die Bundesanstalt im Fall von § 37p Abs. 1 Satz 2 den Abschluss prüfen, der
- Gegenstand der Prüfung durch die Prüfstelle im Sinne von § 342b Abs. 1 des
§ 26 WuSolvV
KSA-Risikogewicht für Investmentanteile
- Inhalt
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- Aufsicht nach dem Recht der Europäischen Union gleichwertig ist und dass die Zusammenarbeit
- 100 Prozent, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes geregelt ist.(2) Sind die in Absatz 3
- maximale Investitionsgrad erreicht ist.(3) Voraussetzungen für die Anwendung der in Absatz 2
- genannten Verfahren ist, dass 1.die Investmentanteile von einem Unternehmen ausgegeben werden, das a)in
- Dokument a)alle Kategorien von Vermögensgegenständen enthält, in die das Investmentverm
§ 35 ZAG
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- des Kreditwesengesetzes, die im Einklang mit einzelstaatlichem Recht vor dem 25. Dezember 2007 die in
- Kreditwesengesetzes für das Girogeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 des
- Kreditwesengesetzes in der vor dem 31. Oktober 2009 geltenden Fassung haben, gilt die Erlaubnis nach §
- ; 8 Abs. 1 für alle Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 2 zum Zeitpunkt des
- 2009 durch schriftliche Erklärung an die Bundesanstalt mit Bezug auf diese Bestimmung hierauf
LSG Bayern - L 18 R 625/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 04.12.2007
- Inhalt
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- Urteil vom 04.07.2006 zu Recht entschieden, dass der Kläger gegen die Beklagte infolge der im Jahr
- mit Wohnsitz in der Türkei. Er war in Deutschland von August 1973 bis September 1983
- versicherungspflichtig beschäftigt und ist anschließend in die Türkei zurückgekehrt. Auf seinen Antrag vom
- Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.07.2006 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten
- ist streitig, ob der Kläger aus zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entrichteten Beiträgen