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§ 43 MarkenG

Einrede mangelnder Benutzung, Entscheidung über den Widerspruch
Inhalt
  • worden, so hat er, wenn der Gegner die Benutzung der Marke bestreitet, glaubhaft zu machen, daß
  • , wenn der Gegner die Benutzung bestreitet, glaubhaft zu machen, daß die Marke innerhalb der

§ 12 LuftSiG

Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Inhalt
  • einer Person feststellen, 2.Gegenstände sicherstellen, 3.eine Person oder Sachen durchsuchen, 4
  • ührer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird. (3) Zur Durchsetzung der Maß

§ 490 HGB

Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung
Inhalt
  • § 489 Absatz 2 geltend machen.(3) Wird das Gut bis zum Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist
  • Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.(5) Dem Verfrachter stehen die Rechte nicht zu

§ 303 InsO

Widerruf der Restschuldbefreiung
Inhalt
  • beantragt werden. Der Gläubiger hat die Voraussetzungen des Widerrufsgrundes glaubhaft zu machen. In
  • den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 hat der Gläubiger zudem glaubhaft zu machen, dass er

§ 3 GeoZG

Allgemeine Begriffe
Inhalt
  • strukturierter Form zugänglich machen. Dies sind im Einzelnen: 1.Suchdienste, die es ermö
  • interoperabel verfügbar zu machen.(6) Geoportal ist eine elektronische Kommunikations

§ 312 SGB 3

Arbeitsbescheinigung
Inhalt
  • machen und eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Der Arbeitgeber hat der
  • Betriebsvertretung die für die Stellungnahme erforderlichen Angaben zu machen.(3) Für

§ 87 UrhG

Sendeunternehmen
Inhalt
  • und öffentlich zugänglich zu machen,2.seine Funksendung auf Bild- oder Tonträger
  • Funksendung öffentlich wahrnehmbar zu machen.(2) Das Recht ist übertragbar. Das Sendeunternehmen

§ 6 SpruchG

Gemeinsamer Vertreter
Inhalt
  • Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Wenn in den Fällen des
  • ;ffentlichen Bekanntmachungen bestimmt hatte, so hat es die Bestellung auch dort bekannt zu machen.(2

§ 325 StGB

Luftverunreinigung
Inhalt
  • oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fü
  • sind, 1.die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu sch

§ 7c WeinG 1994

Zuständigkeiten und Verfahren
Inhalt
  • machen, die erforderlich sind, um das Erfüllen der Anforderungen des § 7a glaubhaft zu
  • machen. Macht der Antragsteller das Vorliegen von Prioritätskriterien im Sinne des § 7b

OLG Oldenburg - 13 W 19/00

Oberlandesgericht Oldenburg vom 14.04.2000
Inhalt
  • geltend zu machen. Volltext: B e s c h l u ß In dem Rechtsstreit Axxx Sxxx, xxx, Antragsteller
  • ermöglichen sollen, seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend zu machen. Damit dient

§ 22a EEG 2014

Pilotwindenergieanlagen an Land
Inhalt
  • Meldung im Register ab dem folgenden Kalenderjahr geltend machen, solange die Grenze der
  • geltend machen darf.(2) Der Nachweis, dass eine Pilotwindenergieanlage an Land die Anforderungen

§ 4a EStG

Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
Inhalt
  • ;ßig Abschlüsse machen. 2Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr
  • machen.(2) Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden, deren Wirtschaftsjahr vom

§ 46 FeV 2010

Entziehung, Beschränkung, Auflagen
Inhalt
  • Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig
  • Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.(6) Mit der Entziehung erlischt die

§ 14 FStrG

Umleitungen
Inhalt
  • verkehrssicher zu machen. Die hierfür nötigen Mehraufwendungen sind dem Träger der Straß
  • verursachter Schäden machen muss.(4) Muss die Umleitung ganz oder zum Teil über private Wege