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§ 43 MarkenG
Einrede mangelnder Benutzung, Entscheidung über
den Widerspruch
- Inhalt
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- worden, so hat er, wenn der Gegner die Benutzung der Marke bestreitet, glaubhaft zu machen, daß
- , wenn der Gegner die Benutzung bestreitet, glaubhaft zu machen, daß die Marke innerhalb der
§ 12 LuftSiG
Aufgaben und Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
- Inhalt
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- einer Person feststellen, 2.Gegenstände sicherstellen, 3.eine Person oder Sachen durchsuchen, 4
- ührer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird. (3) Zur Durchsetzung der Maß
§ 490 HGB
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung
- Inhalt
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- § 489 Absatz 2 geltend machen.(3) Wird das Gut bis zum Ablauf der nach Absatz 1 gesetzten Frist
- Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.(5) Dem Verfrachter stehen die Rechte nicht zu
§ 303 InsO
Widerruf der Restschuldbefreiung
- Inhalt
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- beantragt werden. Der Gläubiger hat die Voraussetzungen des Widerrufsgrundes glaubhaft zu machen. In
- den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 hat der Gläubiger zudem glaubhaft zu machen, dass er
§ 3 GeoZG
Allgemeine Begriffe
- Inhalt
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- strukturierter Form zugänglich machen. Dies sind im Einzelnen: 1.Suchdienste, die es ermö
- interoperabel verfügbar zu machen.(6) Geoportal ist eine elektronische Kommunikations
§ 312 SGB 3
Arbeitsbescheinigung
- Inhalt
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- machen und eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Der Arbeitgeber hat der
- Betriebsvertretung die für die Stellungnahme erforderlichen Angaben zu machen.(3) Für
§ 87 UrhG
Sendeunternehmen
- Inhalt
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- und öffentlich zugänglich zu machen,2.seine Funksendung auf Bild- oder Tonträger
- Funksendung öffentlich wahrnehmbar zu machen.(2) Das Recht ist übertragbar. Das Sendeunternehmen
§ 6 SpruchG
Gemeinsamer Vertreter
- Inhalt
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- Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Wenn in den Fällen des
- ;ffentlichen Bekanntmachungen bestimmt hatte, so hat es die Bestellung auch dort bekannt zu machen.(2
§ 325 StGB
Luftverunreinigung
- Inhalt
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- oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fü
- sind, 1.die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu sch
§ 7c WeinG 1994
Zuständigkeiten und Verfahren
- Inhalt
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- machen, die erforderlich sind, um das Erfüllen der Anforderungen des § 7a glaubhaft zu
- machen. Macht der Antragsteller das Vorliegen von Prioritätskriterien im Sinne des § 7b
OLG Oldenburg - 13 W 19/00
Oberlandesgericht Oldenburg vom 14.04.2000
- Inhalt
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- geltend zu machen. Volltext: B e s c h l u ß In dem Rechtsstreit Axxx Sxxx, xxx, Antragsteller
- ermöglichen sollen, seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche mit Erfolg geltend zu machen. Damit dient
§ 22a EEG 2014
Pilotwindenergieanlagen an Land
- Inhalt
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- Meldung im Register ab dem folgenden Kalenderjahr geltend machen, solange die Grenze der
- geltend machen darf.(2) Der Nachweis, dass eine Pilotwindenergieanlage an Land die Anforderungen
§ 4a EStG
Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- Inhalt
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- ;ßig Abschlüsse machen. 2Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr
- machen.(2) Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden, deren Wirtschaftsjahr vom
§ 46 FeV 2010
Entziehung, Beschränkung, Auflagen
- Inhalt
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- Recht, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so weit wie notwendig
- Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.(6) Mit der Entziehung erlischt die
§ 14 FStrG
Umleitungen
- Inhalt
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- verkehrssicher zu machen. Die hierfür nötigen Mehraufwendungen sind dem Träger der Straß
- verursachter Schäden machen muss.(4) Muss die Umleitung ganz oder zum Teil über private Wege