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1. Todesstoß für die Leiharbeit durch das Bundesarbeitsgericht am 10.12.2013?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 05.12.2013
Inhalt
  • Kläger wurde 2008 von der Beklagten zu 2. als IT-Sachbearbeiter eingestellt und ausschließlich in
  • EDV/IT in einem ihrer Krankenhäuser. Dabei wies sie darauf hin, dass die Einstellung bei der Beklagten
  • Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit der Beklagten zu 2. zum 31.102011. Die Beklagte zu 1. schaltete im
  • November und Dezember 2011 mehrere Stellenangebote für IT-System-Administratoren für den Bereich
  • Arbeitsverhältnis als IT-Sachbearbeiter besteht. Er meint, die Beklagte zu 2. betreibe verbotene

LAG Hamm - 10 Sa 1161/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 17.12.2004
Inhalt
  • Verlautbarungen jedenfalls nicht entnommen werden. 95b) Zu Recht hat das Arbeitsgericht in den damaligen
  • zwischen der Beklagten und der D6x abgeschlossen worden ist, sind jedoch keine neuen Rechte der
  • ). Gesellschafter der Beklagten ist die Stadt D1xxxxxx. Im Jahre 1992 entschied der Rat der Stadt, die
  • 01.05.1995. Im Anschreiben vom 30.11.1994 heißt es u.a. wie folgt: In diesem Zusammenhang hat der Vorstand
  • Änderungsvertrag vom 30.11.1994 in Verbindung mit dem Personalüberleitungsvertrag vom 11.10.1994 gegenüber

§ 35 LBG

Inhalt
  • verhandelt werden, welche Rechte aufrechterhalten bleiben und welche Rechte erlöschen (§ 20 Abs
  • (1) Im Planprüfungstermin soll auch die Art der Entschädigung sowie darüber
  • Antrag auf Entschädigung in Land (§ 22) stellen kann.

Art 3 GrÄndStVtr BB/ST

Inhalt
  • ;rperschaften des öffentlichen Rechts geht mit allen Rechten, Lasten und Verpflichtungen ohne
  • Entschädigung spätestens mit Inkrafttreten dieses Vertrages auf die im Land Sachsen-Anhalt
  • zuständige entsprechende Körperschaft des öffentlichen Rechts über.
  • Das in dem nach Artikel 1 abzutretenden Gebietsteil belegene Verwaltungsvermögen von Kö

Strafrecht: Ein Geständnis alleine reicht nicht zwingend für eine Verurteilung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 17.08.2016
Inhalt
  • Auch wenn es so schön einfach klingt: Ein Geständnis alleine reicht im Strafrecht nicht pauschal
  • prüfen, ob das Geständnis mit der sonstigen Beweislage in Einklang zu … „Strafrecht: Ein Geständnis
  • alleine reicht nicht zwingend für eine Verurteilung“ weiterlesen
  • aus, um eine Verurteilung auszusprechen. Es gilt der Aufklärungsgrundsatz, das Gericht ist dazu

§ 53a StBDV

Ausschlüsse
Inhalt
  • oder Nichtbeachtung des Rechts außereuropäischer Staaten mit Ausnahme der Türkei,5
  • weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden,4.Ersatzansprüche wegen Verletzung
  • Rechts der Länder Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland
  • .Ersatzansprüche, die vor Gerichten in den Ländern Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien
  • , Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Weißrußland sowie vor Gerichten in auß

§ 24 JGG

Bewährungshilfe
Inhalt
  • ;hrungshelfer steht dem Jugendlichen helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit
  • seines Amtes das Recht auf Zutritt zu dem Jugendlichen. Er kann von dem Erziehungsberechtigten, dem
  • (1) Der Richter unterstellt den Jugendlichen in der Bewährungszeit für höchstens
  • äßig erscheint. § 22 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.(2) Der Richter kann eine nach
  • auch die Unterstellung des Jugendlichen in der Bewährungszeit erneut anordnen. Dabei kann das

§ 8b DiätAssG 1994

Inhalt
  • Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber
  • /EG der anfordernden Behörde alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der
  • Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für
  • Wirtschaftsraumes haben die zuständigen Behörden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36

§ 10b MTAG 1993

Inhalt
  • Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber
  • /EG der anfordernden Behörde alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der
  • Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für
  • Wirtschaftsraumes haben die zuständigen Behörden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36

§ 19a KrPflG 2004

Verwaltungszusammenarbeit
Inhalt
  • Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber
  • /EG der anfordernden Behörde alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der
  • Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für
  • Wirtschaftsraumes haben die zuständigen Behörden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36

§ 5b LogopG

Inhalt
  • Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber
  • /EG der anfordernden Behörde alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der
  • Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für
  • Wirtschaftsraumes haben die zuständigen Behörden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36

§ 22a HebG 1985

Inhalt
  • Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber
  • /EG der anfordernden Behörde alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der
  • Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für
  • Wirtschaftsraumes haben die zuständigen Behörden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36

§ 57k GmbHG

Teilrechte; Ausübung der Rechte
Inhalt
  • ;ußerlich und vererblich.(2) Die Rechte aus einem neuen Geschäftsanteil, einschließ
  • vollen Geschäftsanteil ergeben, zur Ausübung der Rechte (§ 18) zusammenschließen.
  • eines neuen Geschäftsanteils entfällt, so ist dieses Teilrecht selbständig verä
  • nur ausgeübt werden, wenn Teilrechte, die zusammen einen vollen Geschäftsanteil ergeben
  • , in einer Hand vereinigt sind oder wenn sich mehrere Berechtigte, deren Teilrechte zusammen einen

§ 8b OrthoptG

Inhalt
  • Informationen über die Rechtmäßigkeit der Niederlassung sowie darüber
  • /EG der anfordernden Behörde alle Informationen über die Rechtmäßigkeit der
  • Im Fall von berechtigten Zweifeln sind die zuständigen Behörden berechtigt, für
  • Wirtschaftsraumes haben die zuständigen Behörden in Deutschland nach Artikel 56 der Richtlinie 2005/36

§ 22 SeeSchStrO 1971

Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
Inhalt
  • der in ihrer Fahrtrichtung rechts vom Fahrwasser liegenden Seite zu halten.
  • ütungsregeln soweit wie möglich rechts zu fahren, darf innerhalb von nach § 60 Abs. 1
  • (1) Abweichend vom Gebot, im Fahrwasser gemäß Regel 9 Buchstabe a der Kollisionsverh
  • Fahrwasserseite beizubehalten.(2) Außerhalb des Fahrwassers ist so zu fahren, daß klar
  • erkennbar ist, daß das Fahrwasser nicht benutzt wird.(3) Auf nach § 60 Abs. 1 bekanntgemachten