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BGH - 4 StR 43/08

Bundesgerichtshof vom 17.08.2007
Inhalt
  • Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 17. August 2007 wird entsprechend der

§ 6 MTSKraftV

Zulassung von Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten
Inhalt
  • zu enthalten: 1.den Namen und die Anschrift des Antragstellers, falls vorhanden, dessen
  • des Rundfunkstaatsvertrags sowie dessen Adresse und Telefonnummer sowie, falls vorhanden, dessen

§ 162 StPO

Ermittlungsrichter
Inhalt
  • Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat. Hält
  • ;ndig, in dessen Bezirk diese Untersuchungshandlungen vorzunehmen sind, wenn die Staatsanwaltschaft
  • ;ndig, dessen Urteil angefochten ist. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelten die

§ 4 SchaumwZwStV 2010

Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
Inhalt
  • dessen Bezirk aus der Antragsteller sein Unternehmen betreibt oder, wenn dieser kein Unternehmen
  • betreibt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Für einen Antragsteller, der sein Unternehmen an
  • ;erhalb des Steuergebiets wohnt, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der

§ 7 SpielV

Inhalt
  • ;ffentlichten Bauartzulassung entspricht,3.dessen Spiel- und Gewinnplan nicht leicht zugänglich ist
  • oder4.dessen Frist gemäß Absatz 3 oder dessen im Zulassungsbeleg oder Zulassungszeichen angegebene Aufstelldauer abgelaufen ist.

§ 58 BNotO

Inhalt
  • (1) Der Notariatsverwalter übernimmt die Akten und Bücher des Notars, an dessen Stelle
  • Kostenforderungen dem ausgeschiedenen Notar oder dessen Rechtsnachfolger zustehen, erteilt der
  • Notarkostengesetzes); lehnt er die Erteilung ab, so kann der Notar oder dessen Rechtsnachfolger die

§ 1764 BGB

Wirkung der Aufhebung
Inhalt
  • ;ltnis nach dem Tode des Annehmenden auf dessen Antrag oder nach dem Tode des Kindes auf dessen Antrag
  • und seinen Abkömmlingen und diesem Ehegatten und dessen Verwandten ein; die Wirkungen des Absatzes 3 treten nicht ein.

Zur Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.02.2015
Inhalt
  • ”, gleichwohl die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast für den behaupteten Schaden und dessen
  • Verursachung durch ein Verhalten des Geschäftsleiters in dessen Pflichtenkreis trifft, das überhaupt als
  • Vorstandsmitglieds, seinerseits darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dessen Verhalten nicht

„Der will doch nur spielen…“

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.02.2016
Inhalt
  • dessen Herrchen. Das freudige Aufeinandertreffen sollte mit dem Ableinen belohnt werden. Einmal
  • losgelassen rannte der Labrador zum Spielen auf den Jack-Russell-Terrier zu, verhedderte sich in dessen Leine
  • , so dass sich das Herrchen am anderen Ende der Leine an der Hand verletzte. Dessen Arbeitgeber war

LSG Thüringen - L 7 AS 924/06 ER

Thüringer Landessozialgericht vom 20.02.2007
Inhalt
  • Feierlichkeiten würde er zusammen mit der Antragstellerin essen oder auch mal feiern. Dies
  • gemeinsamen Sohnes bei gelegentlichen Anlässen, meist zusammen mit der übrigen Familie essen oder feiern
  • eheähnlichen Gemeinschaft gehört und Beweis erhoben durch Vernehmung des W. S., dessen Onkel We. S
  • . und dessen Cousin S. S. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf den Inhalt der
  • Kindesvater gegebenenfalls auch mit dessen Eltern den Tag verbringt. Diese Situation unterscheidet sich nicht

§ 4 FeuAO

Schornsteine und andere Abgasanlagen
Inhalt
  • und Nennwärmeleistung müssen so beschaffen sein, daß 1.die Abgase über Dach gef
  • entsprechend. (2) Schornsteine müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Sie müssen
  • Abgaskondensation entstehenden Stoffe sein. Sie müssen so hergestellt und angeordnet sein, da
  • Schornsteinmündungen müssen ungeschützte Bauteile mit brennbaren Baustoffen
  • ;ssen die Schornsteine am First austreten und diesen mindestens um 80 cm überragen.(6

Anlage 18 EO 1988

(zu § 7k)Meßgeräte im Straßenverkehr
Inhalt
  • ;lischen Technischen Überwachungsverein, Essen, erhalten haben, sind allgemein zur innerstaatlichen
  • Nummer 2.2 müssen angegeben sein-Hersteller oder sein Firmenzeichen,-Fabriknummer und Baujahr
  • mit Nullstelleinrichtung nicht abweichen.5Stempelstellen5.1Sicherungstempelstellen müssen
  • ssen die Quittungen am Ende der Fahrt die Preisdaten einer Fahrt umfassen, die in Anhang MI
  • üssen den Wert "0" aufweisen oder auf andere Weise einfach kontrollierbar sein.–Von der

§ 1 ForstWiAusbStV 2002

Mindestanforderungen an die Einrichtung und den wirtschaftlichen Zustand
Inhalt
  • üssen buchführungsgemäß erfasst sein.(3) Die Gebäude, baulichen Anlagen und
  • technischen Ausstattungen der Ausbildungsstätte müssen den im Hinblick auf die
  • Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen vorhanden sein. Für die Ausbildung mü
  • ;ssen überdachte Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.(6) Ein Abdruck der Verordnung
  • Ausbildungsplan müssen in der Ausbildungsstätte an geeigneter Stelle zur Einsicht ausgelegt

§ 3.13 RheinSchPV 1994

Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
Inhalt
  • 1.Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen bei Nacht führen:entwedera
  • 1,00 m vor diesen;b)Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in
  • Lichter nach Nummer 1 führen.3.Geschleppte oder längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge müssen
  • zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 24)4.Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge unter Segel müssen
  • Segel fahrende Kleinfahrzeuge müssen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gew

§ 5 KraftNAV

Informationspflichten des Netzbetreibers
Inhalt
  • aggregierten Netzbelastung, c)den Lastflüssen aus den und in die angrenzenden Regelzonen, d)den
  • der Inbetriebnahme der anzuschließenden Erzeugungsanlage; im Fall von Netzengpässen
  • ;ssen die Ergebnisse zu Häufigkeit, Höhe und Dauer an den jeweiligen Netzengpassstellen
  • sein müssen; 4.eine Darstellung der zu Grunde gelegten Annahmen zur Entwicklung der Einspeisung
  • erstellten Bericht. (2) Die Netzdaten müssen in Form und Inhalt geeignet sein, um sachkundigen