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BGH - 4 StR 43/08
Bundesgerichtshof vom 17.08.2007
- Inhalt
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- Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 17. August 2007 wird entsprechend der
§ 6 MTSKraftV
Zulassung von Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten
- Inhalt
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- zu enthalten: 1.den Namen und die Anschrift des Antragstellers, falls vorhanden, dessen
- des Rundfunkstaatsvertrags sowie dessen Adresse und Telefonnummer sowie, falls vorhanden, dessen
§ 162 StPO
Ermittlungsrichter
- Inhalt
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- Amtsgericht, in dessen Bezirk sie oder ihre den Antrag stellende Zweigstelle ihren Sitz hat. Hält
- ;ndig, in dessen Bezirk diese Untersuchungshandlungen vorzunehmen sind, wenn die Staatsanwaltschaft
- ;ndig, dessen Urteil angefochten ist. Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens gelten die
§ 4 SchaumwZwStV 2010
Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- Inhalt
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- dessen Bezirk aus der Antragsteller sein Unternehmen betreibt oder, wenn dieser kein Unternehmen
- betreibt, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Für einen Antragsteller, der sein Unternehmen an
- ;erhalb des Steuergebiets wohnt, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk der
§ 7 SpielV
- Inhalt
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- ;ffentlichten Bauartzulassung entspricht,3.dessen Spiel- und Gewinnplan nicht leicht zugänglich ist
- oder4.dessen Frist gemäß Absatz 3 oder dessen im Zulassungsbeleg oder Zulassungszeichen angegebene Aufstelldauer abgelaufen ist.
§ 58 BNotO
- Inhalt
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- (1) Der Notariatsverwalter übernimmt die Akten und Bücher des Notars, an dessen Stelle
- Kostenforderungen dem ausgeschiedenen Notar oder dessen Rechtsnachfolger zustehen, erteilt der
- Notarkostengesetzes); lehnt er die Erteilung ab, so kann der Notar oder dessen Rechtsnachfolger die
§ 1764 BGB
Wirkung der Aufhebung
- Inhalt
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- ;ltnis nach dem Tode des Annehmenden auf dessen Antrag oder nach dem Tode des Kindes auf dessen Antrag
- und seinen Abkömmlingen und diesem Ehegatten und dessen Verwandten ein; die Wirkungen des Absatzes 3 treten nicht ein.
Zur Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 22.02.2015
- Inhalt
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- ”, gleichwohl die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast für den behaupteten Schaden und dessen
- Verursachung durch ein Verhalten des Geschäftsleiters in dessen Pflichtenkreis trifft, das überhaupt als
- Vorstandsmitglieds, seinerseits darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dessen Verhalten nicht
„Der will doch nur spielen…“
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.02.2016
- Inhalt
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- dessen Herrchen. Das freudige Aufeinandertreffen sollte mit dem Ableinen belohnt werden. Einmal
- losgelassen rannte der Labrador zum Spielen auf den Jack-Russell-Terrier zu, verhedderte sich in dessen Leine
- , so dass sich das Herrchen am anderen Ende der Leine an der Hand verletzte. Dessen Arbeitgeber war
LSG Thüringen - L 7 AS 924/06 ER
Thüringer Landessozialgericht vom 20.02.2007
- Inhalt
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- Feierlichkeiten würde er zusammen mit der Antragstellerin essen oder auch mal feiern. Dies
- gemeinsamen Sohnes bei gelegentlichen Anlässen, meist zusammen mit der übrigen Familie essen oder feiern
- eheähnlichen Gemeinschaft gehört und Beweis erhoben durch Vernehmung des W. S., dessen Onkel We. S
- . und dessen Cousin S. S. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf den Inhalt der
- Kindesvater gegebenenfalls auch mit dessen Eltern den Tag verbringt. Diese Situation unterscheidet sich nicht
§ 4 FeuAO
Schornsteine und andere Abgasanlagen
- Inhalt
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- und Nennwärmeleistung müssen so beschaffen sein, daß 1.die Abgase über Dach gef
- entsprechend. (2) Schornsteine müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Sie müssen
- Abgaskondensation entstehenden Stoffe sein. Sie müssen so hergestellt und angeordnet sein, da
- Schornsteinmündungen müssen ungeschützte Bauteile mit brennbaren Baustoffen
- ;ssen die Schornsteine am First austreten und diesen mindestens um 80 cm überragen.(6
Anlage 18 EO 1988
(zu § 7k)Meßgeräte im Straßenverkehr
- Inhalt
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- ;lischen Technischen Überwachungsverein, Essen, erhalten haben, sind allgemein zur innerstaatlichen
- Nummer 2.2 müssen angegeben sein-Hersteller oder sein Firmenzeichen,-Fabriknummer und Baujahr
- mit Nullstelleinrichtung nicht abweichen.5Stempelstellen5.1Sicherungstempelstellen müssen
- müssen die Quittungen am Ende der Fahrt die Preisdaten einer Fahrt umfassen, die in Anhang MI
- üssen den Wert "0" aufweisen oder auf andere Weise einfach kontrollierbar sein.–Von der
§ 1 ForstWiAusbStV 2002
Mindestanforderungen an die Einrichtung und den wirtschaftlichen Zustand
- Inhalt
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- üssen buchführungsgemäß erfasst sein.(3) Die Gebäude, baulichen Anlagen und
- technischen Ausstattungen der Ausbildungsstätte müssen den im Hinblick auf die
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen vorhanden sein. Für die Ausbildung mü
- ;ssen überdachte Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.(6) Ein Abdruck der Verordnung
- Ausbildungsplan müssen in der Ausbildungsstätte an geeigneter Stelle zur Einsicht ausgelegt
§ 3.13 RheinSchPV 1994
Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
(Anlage 3 Bild 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26)
- Inhalt
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- 1.Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen bei Nacht führen:entwedera
- 1,00 m vor diesen;b)Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in
- Lichter nach Nummer 1 führen.3.Geschleppte oder längsseits gekuppelte Kleinfahrzeuge müssen
- zum BGBl. II Nr. 61 v. 29.12.1994, S. 24)4.Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge unter Segel müssen
- Segel fahrende Kleinfahrzeuge müssen bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gew
§ 5 KraftNAV
Informationspflichten des Netzbetreibers
- Inhalt
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- aggregierten Netzbelastung, c)den Lastflüssen aus den und in die angrenzenden Regelzonen, d)den
- der Inbetriebnahme der anzuschließenden Erzeugungsanlage; im Fall von Netzengpässen mü
- ;ssen die Ergebnisse zu Häufigkeit, Höhe und Dauer an den jeweiligen Netzengpassstellen
- sein müssen; 4.eine Darstellung der zu Grunde gelegten Annahmen zur Entwicklung der Einspeisung
- erstellten Bericht. (2) Die Netzdaten müssen in Form und Inhalt geeignet sein, um sachkundigen