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§ 33 LAP-mtDBWVV
Gesamtergebnis
- Inhalt
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- üfungsgebiet Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen mit 8 vom Hundert, 5. die
- praktischen Ausbildung mit 5 vom Hundert, 2. die Durchschnittspunktzahl des Lehrgangs Allgemeine
- Rechts- und Verwaltungsgrundlagen mit 7 vom Hundert, 3. die Durchschnittspunktzahl der
Anlage 7 SPV
- Inhalt
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- allgemeine Anordnung im Tenor des Bescheids.Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen.
- den Grundstücken des neuen Bestandes werden folgende beschränkten dinglichen Rechte oder Baulasten
- Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine
§ 140h SGB 5
Amt, Aufgabe und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
- Inhalt
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- Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in
- hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch
- Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes
LG Kaiserslautern - 3 S 28/05
Landgericht Kaiserslautern vom 11.05.2005
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht LG Kaiserslautern 11.05.2005 3 S 28/05 Zu dem Anspruch eines Mieters auf
- Amtsgericht Pees auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 2005 für Recht erkannt: I. Auf die
- diese allgemein zugänglichen Informationsquellen erst individuell erschließen, erstreckt sich der
- /04) . Bei deutschen Spätaussiedlern aus dem polnischen Sprachraum wird teilweise ein Recht auf
- ihnen am Balkon der Wohnung im 2. Oberge-schoss rechts des Anwesens G. 8 a in Gö. angebrachte
Widerrufsrecht und Immobilienmakler – Vom Umgang mit dem Widerrufsrecht beim Maklervertrag
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
- Inhalt
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- unangebracht. Ein Blick auf das Thema mit Hinweisen für Makler.Altes Recht: Widerrufsrecht?Nach dem “alten
- einem Fall bejaht, das Landgericht Hamburg (307 O 42/12) in einem anderen Fall verneint. Allgemein
- herrschte Unsicherheit.Neues Recht: Widerrufsrecht!Die Frage ist nun abschliessend geklärt: Die zum
- Makler tun?1. Erst einmal allgemein: Prüfen! Dabei sind gerade bei Maklern zwei Situationen durchaus
- nicht, so dass es unbefristet bestehen würde (was nach altem Recht sogar der Fall war!). Heute
OLG Hamm - 3 Ws 704/07
Oberlandesgericht Hamm vom 03.01.2008
- Inhalt
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- eines Pflichtverteidigers letztlich zu Recht als unbegründet abgelehnt. Zwar ist in Rechtsprechung
- und Schrifttum allgemein anerkannt, dass die Vorschrift des § 140 Abs. 2 StPO, die die Bestellung
- Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, dies gebietet. Allerdings müssen
- , seine Rechte angemessen wahrzunehmen, ist nicht ersichtlich. Der Beschwerde ist dem gemäß ein Erfolg
BSG - S 6 U 3402/00
Bundessozialgericht vom 28.11.2006
- Inhalt
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- Satzungsgeber zustehenden Gestaltungs- und Entscheidungsermessens gegen höherrangiges Recht verstoßen
- einen langen Zeitraum hinweg allgemein auf das Leben vorbereiteten, vermittelten berufsbildende
- Gefahrtarif aufstellen. 14 Dieser Gefahrtarif ist vom Unfallversicherungsträger als autonomes Recht
- Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO
- Rechtsprechung zur Bildung von Gefahrtarifen nach der RVO auch für das geltende Recht ihre Bedeutung. Es ist
§ 53 LAP-htVerwDV
Gliederung der Ausbildung
- Inhalt
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- Rettungsdienst4Luftfahrt-Bundesamt-Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und
- 15 Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterf
Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf zum Mobbing
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.05.2013
- Inhalt
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- , ob der in Anspruch Genommene [...] arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des
- gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine
- Klima anzunehmen ist. Letztlich reicht ein grundsätzlich negatives Klima nicht aus, wobei immer
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 4294/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2004
- Inhalt
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- Extracorporale Stoßwellenlithotripsie eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode sei
- allgemein anerkannte Methode. Eine Prüfung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Gesundheit und dem
- allgemein an dem Merkmal der wissenschaftlichen Anerkennung fehle. Bei dieser Sachlage sei es Sache
- nicht durch den vom Kläger behaupteten Behandlungserfolg in Zweifel gezogen, weil eine allgemein nur
- als wissenschaftlich allgemein anerkannt anzusehen. Das Bundesministerium des Innern habe bei seiner
BGH - III ZR 204/03
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechts des Beklagten zu 1 ergibt. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nds. FischG bestimmt allgemein, daß der
- Benutzung bestimmter Fanggeräte beschränkt ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nds. FischG), dieses Recht verpachten
- Streck, Dörr, Galke und Dr. Herrmann für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil
- es sich bei dem Recht des Beklagten zu 1 nur um ein "beschränktes" Fischereirecht im Sinne des
- Klage mit Recht abgewiesen. Weder sind die von der Klägerin geltend gemachten Unterlassungsansprüche
§ 29 LAP-mtDBWVV
Mündliche Prüfung
- Inhalt
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- Vorbereitungsdienstes, aufgeteilt auf die Gebiete 1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (§ 15
- ), 2.Allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und 3
- .Allgemeine mathematische und technische Grundlagen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) sowie 4.den
BSG - S 14 RA 124/98 S
Bundessozialgericht vom 23.10.2003
- Inhalt
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- Deutschland durch das Bundesversicherungsamt (BVA) der Klägerin das Recht auf Witwenentschädigungsrente
- gerichtetes Recht auf Zahlung einer (Witwen-)Entschädigungsrente in Höhe von 800 DM monatlich. Im Beschluss
- , der Beklagten vor, der Klägerin das Recht auf Witwenentschädigungsrente abzuerkennen, weil nur ein
- Beklagte folgte diesem Vorschlag und erkannte der Klägerin das Recht auf Entschädigungsrente gegen
- gelte für die Festnahme des "Schmierers von Feindparolen"; durch dessen Verhaftung sei das Recht
Art 84 GG
- Inhalt
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- Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen den
- übertragen werden.(2) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine
- ; die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen. Die
AGB sind urheberrechtlich geschützt und der Ersteller haftet doppelt
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2013
- Inhalt
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- Die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik des Prof. Dr. Dirk Heckmann des Lehrstuhls für
- Öffentliches Recht Universität Passau berichtet hierüber ein Urteildes Amtsgerichts Köln vom
- . Dies missfiel der Klägerin zu Recht und diese machte daraufhin den Anspruch auf Schadensersatz nach
- Geschäftsbedingungen zu den geschützten Werken als Schriftwerk nach § 2 I Nr.1 UrhG zählen. Das Recht aus
- § 97 II UrhG geltend. Das AG Köln sprach ihr diesen mit der Begründung zu, dass Allgemeine