Suche nach "recht allgemein"

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§ 33 LAP-mtDBWVV

Gesamtergebnis
Inhalt
  • üfungsgebiet Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen mit 8 vom Hundert, 5. die
  • praktischen Ausbildung mit 5 vom Hundert, 2. die Durchschnittspunktzahl des Lehrgangs Allgemeine
  • Rechts- und Verwaltungsgrundlagen mit 7 vom Hundert, 3. die Durchschnittspunktzahl der

Anlage 7 SPV

Inhalt
  • allgemeine Anordnung im Tenor des Bescheids.Diese Tabelle ist für den Fall bestimmt, daß einzelne Rechte oder Baulasten neu begründet werden sollen.
  • den Grundstücken des neuen Bestandes werden folgende beschränkten dinglichen Rechte oder Baulasten
  • Änderung einzelner Rechte oder Baulasten bestimmt. Bei der Aufhebung aller Rechte genügt eine

§ 140h SGB 5

Amt, Aufgabe und Befugnisse der oder des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Inhalt
  • Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in
  • hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch
  • Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Rechte und des Schutzes

LG Kaiserslautern - 3 S 28/05

Landgericht Kaiserslautern vom 11.05.2005
Inhalt
  • Bürgerliches Recht LG Kaiserslautern 11.05.2005 3 S 28/05 Zu dem Anspruch eines Mieters auf
  • Amtsgericht Pees auf die mündliche Verhandlung vom 11. Mai 2005 für Recht erkannt: I. Auf die
  • diese allgemein zugänglichen Informationsquellen erst individuell erschließen, erstreckt sich der
  • /04) . Bei deutschen Spätaussiedlern aus dem polnischen Sprachraum wird teilweise ein Recht auf
  • ihnen am Balkon der Wohnung im 2. Oberge-schoss rechts des Anwesens G. 8 a in Gö. angebrachte

Widerrufsrecht und Immobilienmakler – Vom Umgang mit dem Widerrufsrecht beim Maklervertrag

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.06.2014
Inhalt
  • unangebracht. Ein Blick auf das Thema mit Hinweisen für Makler.Altes Recht: Widerrufsrecht?Nach dem “alten
  • einem Fall bejaht, das Landgericht Hamburg (307 O 42/12) in einem anderen Fall verneint. Allgemein
  • herrschte Unsicherheit.Neues Recht: Widerrufsrecht!Die Frage ist nun abschliessend geklärt: Die zum
  • Makler tun?1. Erst einmal allgemein: Prüfen! Dabei sind gerade bei Maklern zwei Situationen durchaus
  • nicht, so dass es unbefristet bestehen würde (was nach altem Recht sogar der Fall war!). Heute

OLG Hamm - 3 Ws 704/07

Oberlandesgericht Hamm vom 03.01.2008
Inhalt
  • eines Pflichtverteidigers letztlich zu Recht als unbegründet abgelehnt. Zwar ist in Rechtsprechung
  • und Schrifttum allgemein anerkannt, dass die Vorschrift des § 140 Abs. 2 StPO, die die Bestellung
  • Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, dies gebietet. Allerdings müssen
  • , seine Rechte angemessen wahrzunehmen, ist nicht ersichtlich. Der Beschwerde ist dem gemäß ein Erfolg

BSG - S 6 U 3402/00

Bundessozialgericht vom 28.11.2006
Inhalt
  • Satzungsgeber zustehenden Gestaltungs- und Entscheidungsermessens gegen höherrangiges Recht verstoßen
  • einen langen Zeitraum hinweg allgemein auf das Leben vorbereiteten, vermittelten berufsbildende
  • Gefahrtarif aufstellen. 14 Dieser Gefahrtarif ist vom Unfallversicherungsträger als autonomes Recht
  • Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO
  • Rechtsprechung zur Bildung von Gefahrtarifen nach der RVO auch für das geltende Recht ihre Bedeutung. Es ist

§ 53 LAP-htVerwDV

Gliederung der Ausbildung
Inhalt
  • Rettungsdienst4Luftfahrt-Bundesamt-Allgemeine Verwaltung, Recht, Luftrecht, Leitungsaufgaben und
  •  15 Lehrgänge: u. a. Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, Projektmanagement, Mitarbeiterf

Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf zum Mobbing

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 04.05.2013
Inhalt
  • , ob der in Anspruch Genommene [...] arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des
  • gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine
  • Klima anzunehmen ist. Letztlich reicht ein grundsätzlich negatives Klima nicht aus, wobei immer

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 4294/01

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2004
Inhalt
  • Extracorporale Stoßwellenlithotripsie eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode sei
  • allgemein anerkannte Methode. Eine Prüfung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Gesundheit und dem
  • allgemein an dem Merkmal der wissenschaftlichen Anerkennung fehle. Bei dieser Sachlage sei es Sache
  • nicht durch den vom Kläger behaupteten Behandlungserfolg in Zweifel gezogen, weil eine allgemein nur
  • als wissenschaftlich allgemein anerkannt anzusehen. Das Bundesministerium des Innern habe bei seiner

BGH - III ZR 204/03

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Rechts des Beklagten zu 1 ergibt. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nds. FischG bestimmt allgemein, daß der
  • Benutzung bestimmter Fanggeräte beschränkt ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nds. FischG), dieses Recht verpachten
  • Streck, Dörr, Galke und Dr. Herrmann für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil
  • es sich bei dem Recht des Beklagten zu 1 nur um ein "beschränktes" Fischereirecht im Sinne des
  • Klage mit Recht abgewiesen. Weder sind die von der Klägerin geltend gemachten Unterlassungsansprüche

§ 29 LAP-mtDBWVV

Mündliche Prüfung
Inhalt
  • Vorbereitungsdienstes, aufgeteilt auf die Gebiete 1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen (§ 15
  • ), 2.Allgemeine Grundlagen der Wehrtechnik (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) und 3
  • .Allgemeine mathematische und technische Grundlagen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b) sowie 4.den

BSG - S 14 RA 124/98 S

Bundessozialgericht vom 23.10.2003
Inhalt
  • Deutschland durch das Bundesversicherungsamt (BVA) der Klägerin das Recht auf Witwenentschädigungsrente
  • gerichtetes Recht auf Zahlung einer (Witwen-)Entschädigungsrente in Höhe von 800 DM monatlich. Im Beschluss
  • , der Beklagten vor, der Klägerin das Recht auf Witwenentschädigungsrente abzuerkennen, weil nur ein
  • Beklagte folgte diesem Vorschlag und erkannte der Klägerin das Recht auf Entschädigungsrente gegen
  • gelte für die Festnahme des "Schmierers von Feindparolen"; durch dessen Verhaftung sei das Recht

Art 84 GG

Inhalt
  • Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen den
  • übertragen werden.(2) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine
  • ; die Länder die Bundesgesetze dem geltenden Rechte gemäß ausführen. Die

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Rechtsanwalt Jan Gerth vom 24.09.2013
Inhalt
  • Die Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik des Prof. Dr. Dirk Heckmann des  Lehrstuhls für
  • Öffentliches Recht Universität Passau berichtet hierüber ein Urteildes Amtsgerichts Köln vom
  • . Dies missfiel der Klägerin zu Recht und diese machte daraufhin den Anspruch auf Schadensersatz nach
  • Geschäftsbedingungen zu den geschützten Werken als Schriftwerk nach § 2 I Nr.1 UrhG zählen.  Das Recht aus
  • § 97 II UrhG geltend. Das AG Köln sprach ihr diesen mit der Begründung zu, dass  Allgemeine