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§ 9.13 BinSchUO2008Anh X
Ankerausrüstung
- Inhalt
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- 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens eine Masse von 20 kg haben. Die Ankerketten müssen
- Ankerketten sind zulässig und müssen die gleiche Bruchfestigkeit wie Ankerketten haben
§ 85 BrennO 1998
- Inhalt
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- sind, sichtbar gemacht. Die Vorlagen müssen sich bis in den obersten Teil der Glasglocke lü
- ;ften lassen.(2) Vorlagen vor Meßuhren, durch die Rohbranntwein geleitet wird, müssen mit
§ 14.12 BinSchUO2008Anh II
Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften
- Inhalt
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- Verteilungsnetz angeschlossen sind, müssen geschlossen sein, selbst wenn die Behälter als leer gelten
- ;„Sämtliche Verbrauchsgeräte müssen angeschlossen oder die betreffenden Zuleitungen dichtgesetzt sein.“
§ 3.03 DonauSchPVAnl 1993
Tafeln und Flaggen
- Inhalt
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- 1.Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Tafeln
- .Ihre Abmessungen müssen so groß sein, daß sie gut gesehen werden können; diese
§ 2.05 MoselSchPV 1997
Kennzeichen der Anker
- Inhalt
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- 1.Schiffsanker müssen dauerhafte Kennzeichen tragen. Diese müssen mindestens entweder
Anlage 2 Tier-LMHV
(zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Eiern
- Inhalt
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- .Die Eier müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an Verbraucher sauber, trocken und
- ützt werden.2.Die Eier müssen bei einer – möglichst konstanten – Temperatur
§ 6.28 MoselSchPV 1997
Durchfahren der Schleusen
- Inhalt
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- .Bei der Annäherung an die Schleusenvorhäfen müssen die Fahrzeuge ihre Fahrt
- üssen Fahrzeuge, die mit einer Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Nautische Information
- ;berholten Fahrzeuge und Verbände wird dadurch nicht geändert.5.In den Schleusen müssen die
- Schleusen müssen die Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit so vermindern, daß ein sicheres Abstoppen
- ;ssen die Fahrzeuge während der Füllung und der Entleerung der Schleusenkammer und bis zur
§ 4.07 MoselSchPV 1997
Inland AIS und Inland ECDIS
- Inhalt
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- 1.Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät nach § 7.06 Nummer 3 der
- . Die eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder
- Aufgaben gefährden würde.Fahrzeuge nach Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a müssen an Bord
- .Fahrzeuge, die mit einem Inland AIS Gerät ausgerüstet sein müssen, ausgenommen Fähren
- , müssen zusätzlich mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder einem
Anlage InfElekAusbV
(zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin
- Inhalt
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- hinsichtlich des Verbrauchsmaterials und dessen Betriebssicherheit, insbesondere hinsichtlich der zu
- ;nde messen und beurteilen, Prüfungen dokumentieren 6 12Prüfen der Schutzma
- und Widerstand messen, Signale an Schnittstellen prüfen, Meßergebnisse bewertene)Kenndaten
- messen und beurteilenb)Fehler durch Kundenbefragung eingrenzenc)Experten- und Diagnosesysteme ausw
- ;ten und Systemen(§ 3 Nr. 18)a)Leistungsfähigkeit von Systemen messen und beurteilenb
Anhang SprengV 2
Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
- Inhalt
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- Lager und in dessen unmittelbarer Umgebung dürfen nur die zum Betrieb des Lagers notwendigen
- ände(1) Lager müssen von Wohnbereichen und von Verkehrswegen mindestens die in Anlage 1
- kann.2.2.3Brandschutz(1) Explosivstoffe müssen so aufbewahrt werden, dass deren Temperatur 75
- errichten, dass Explosivstoffe gegen Diebstahl gesichert sind. Die Schutzmaßnahmen müssen
- und gleichwertig zu schützende Explosivstoffe müssen hinsichtlich Bauweise und Betrieb
OLG Hamm - 24 U 47/01
Oberlandesgericht Hamm vom 04.12.2001
- Inhalt
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- werden, ob der Verhandlungspartner des Beklagten über dessen Hochschulstudium informiert war. Dagegen
- Vertragsregelung an den Vorschriften des AGBG zu messen. Dabei greift die Regelung des § 11 Nr. 12 a AGBG
- festgelegten 24 Monate kann dem § 9 Abs. 1 AGBG widersprechen. 21Zu dessen Auslegung in Bezug auf
- Ausbildung zu messen gälte (vgl. LG Gießen, MDR 2000, 513). § 9 AGBG ist nämlich nicht dazu da, voll
Rezension: Chefsache Mandantenakquisition von Johanna Busmann
Eva Engelken vom 06.10.2014
- Inhalt
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- Autorin Tipps, damit das feine Essen und die prominenten Gastredner letztlich auch lukrative Mandate in
- . Etwa das Kapitel „Honorarinformation“, das die Essenz jahrzehntelanger Seminarpraxis (Busmann-Training
Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeier
Rechtsanwältin Simone Weber vom 28.11.2012
- Inhalt
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- Gemeinschaftszweck der Veranstaltung vereinbar sind, also Essen, Spiele, Tanzen etc. Auch der direkte Weg
- mal zu tief ins Glas geschaut und im Rahmen dessen kommt es zu Ungeschicklichkeiten oder Ausfällen
§ 10 AHStatDV
Herstellungsland, Verbrauchsland,
Herstellungsort, Zielort
- Inhalt
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- das Versendungsland (§ 11); 2.bei dem Erwerb von Seeschiffen das Land, in dessen Schiffsregister
- das Schiff zuletzt eingetragen war, sonst - mit Ausnahme von Neubauten - das Land, dessen Flagge
- ;erung von Seeschiffen das Land, in dessen Schiffsregister das Schiff eingetragen werden soll, sonst
- das Land, dessen Flagge das Schiff nach seiner Ablieferung führen soll.(8) Die Länder
§ 7 UWG 2004
Unzumutbare Belästigungen
- Inhalt
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- Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrü
- ;ckliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutma
- , in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oderb
- Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen