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§ 9.13 BinSchUO2008Anh X

Ankerausrüstung
Inhalt
  • 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens eine Masse von 20 kg haben. Die Ankerketten müssen
  • Ankerketten sind zulässig und müssen die gleiche Bruchfestigkeit wie Ankerketten haben

§ 85 BrennO 1998

Inhalt
  • sind, sichtbar gemacht. Die Vorlagen müssen sich bis in den obersten Teil der Glasglocke lü
  • ;ften lassen.(2) Vorlagen vor Meßuhren, durch die Rohbranntwein geleitet wird, müssen mit

§ 14.12 BinSchUO2008Anh II

Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften
Inhalt
  • Verteilungsnetz angeschlossen sind, müssen geschlossen sein, selbst wenn die Behälter als leer gelten
  • ;„Sämtliche Verbrauchsgeräte müssen angeschlossen oder die betreffenden Zuleitungen dichtgesetzt sein.“

§ 3.03 DonauSchPVAnl 1993

Tafeln und Flaggen
Inhalt
  • 1.Soweit nichts anderes bestimmt ist, müssen die in diesem Kapitel vorgeschriebenen Tafeln
  • .Ihre Abmessungen müssen so groß sein, daß sie gut gesehen werden können; diese

§ 2.05 MoselSchPV 1997

Kennzeichen der Anker
Inhalt
  • 1.Schiffsanker müssen dauerhafte Kennzeichen tragen. Diese müssen mindestens entweder

Anlage 2 Tier-LMHV

(zu § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Eiern
Inhalt
  • .Die Eier müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an Verbraucher sauber, trocken und
  • ützt werden.2.Die Eier müssen bei einer – möglichst konstanten – Temperatur

§ 6.28 MoselSchPV 1997

Durchfahren der Schleusen
Inhalt
  • .Bei der Annäherung an die Schleusenvorhäfen müssen die Fahrzeuge ihre Fahrt
  • üssen Fahrzeuge, die mit einer Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Nautische Information
  • ;berholten Fahrzeuge und Verbände wird dadurch nicht geändert.5.In den Schleusen müssen die
  • Schleusen müssen die Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit so vermindern, daß ein sicheres Abstoppen
  • ;ssen die Fahrzeuge während der Füllung und der Entleerung der Schleusenkammer und bis zur

§ 4.07 MoselSchPV 1997

Inland AIS und Inland ECDIS
Inhalt
  • 1.Fahrzeuge müssen mit einem Inland AIS Gerät nach § 7.06 Nummer 3 der
  • . Die eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder
  • Aufgaben gefährden würde.Fahrzeuge nach Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a müssen an Bord
  • .Fahrzeuge, die mit einem Inland AIS Gerät ausgerüstet sein müssen, ausgenommen Fähren
  • , müssen zusätzlich mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder einem

Anlage InfElekAusbV

(zu § 4)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Informationselektroniker/zur Informationselektronikerin
Inhalt
  • hinsichtlich des Verbrauchsmaterials und dessen Betriebssicherheit, insbesondere hinsichtlich der zu
  • ;nde messen und beurteilen, Prüfungen dokumentieren 6  12Prüfen der Schutzma
  • und Widerstand messen, Signale an Schnittstellen prüfen, Meßergebnisse bewertene)Kenndaten
  • messen und beurteilenb)Fehler durch Kundenbefragung eingrenzenc)Experten- und Diagnosesysteme ausw
  • ;ten und Systemen(§ 3 Nr. 18)a)Leistungsfähigkeit von Systemen messen und beurteilenb

Anhang SprengV 2

Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Inhalt
  • Lager und in dessen unmittelbarer Umgebung dürfen nur die zum Betrieb des Lagers notwendigen
  • ände(1) Lager müssen von Wohnbereichen und von Verkehrswegen mindestens die in Anlage 1
  • kann.2.2.3Brandschutz(1) Explosivstoffe müssen so aufbewahrt werden, dass deren Temperatur 75
  • errichten, dass Explosivstoffe gegen Diebstahl gesichert sind. Die Schutzmaßnahmen müssen
  • und gleichwertig zu schützende Explosivstoffe müssen hinsichtlich Bauweise und Betrieb

OLG Hamm - 24 U 47/01

Oberlandesgericht Hamm vom 04.12.2001
Inhalt
  • werden, ob der Verhandlungspartner des Beklagten über dessen Hochschulstudium informiert war. Dagegen
  • Vertragsregelung an den Vorschriften des AGBG zu messen. Dabei greift die Regelung des § 11 Nr. 12 a AGBG
  • festgelegten 24 Monate kann dem § 9 Abs. 1 AGBG widersprechen. 21Zu dessen Auslegung in Bezug auf
  • Ausbildung zu messen gälte (vgl. LG Gießen, MDR 2000, 513). § 9 AGBG ist nämlich nicht dazu da, voll

Rezension: Chefsache Mandantenakquisition von Johanna Busmann

Eva Engelken vom 06.10.2014
Inhalt
  • Autorin Tipps, damit das feine Essen und die prominenten Gastredner letztlich auch lukrative Mandate in
  • . Etwa das Kapitel „Honorarinformation“, das die Essenz jahrzehntelanger Seminarpraxis (Busmann-Training

Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeier

Rechtsanwältin Simone Weber vom 28.11.2012
Inhalt
  • Gemeinschaftszweck der Veranstaltung vereinbar sind, also Essen, Spiele, Tanzen etc. Auch der direkte Weg
  • mal zu tief ins Glas geschaut und im Rahmen dessen kommt es zu Ungeschicklichkeiten oder Ausfällen

§ 10 AHStatDV

Herstellungsland, Verbrauchsland, Herstellungsort, Zielort
Inhalt
  • das Versendungsland (§ 11); 2.bei dem Erwerb von Seeschiffen das Land, in dessen Schiffsregister
  • das Schiff zuletzt eingetragen war, sonst - mit Ausnahme von Neubauten - das Land, dessen Flagge
  • ;erung von Seeschiffen das Land, in dessen Schiffsregister das Schiff eingetragen werden soll, sonst
  • das Land, dessen Flagge das Schiff nach seiner Ablieferung führen soll.(8) Die Länder

§ 7 UWG 2004

Unzumutbare Belästigungen
Inhalt
  • Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrü
  • ;ckliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutma
  • , in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oderb
  • Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen