Rechtsanwalt Ronny Jänig

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
27.10.2021

Vorsicht bei Beantragung von Fördergeldern! - Darauf sollten Startups und Geschäftsführer achten

Das Landgericht Leipzig hat in zweiter Instanz die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt (LG Leipzig, Urteil vom 13.10.2021). Besonderes Streitthema war die richtige Beantragung und Verwendung von Fördermitteln. Nehmen wir uns der Sache mal an und schauen etwas genauer hin, um rechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer und GmbH-Gesellschafter genauer zu beleuchten.

Nähere Informationen zum Subventionsbetrug finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/subventionsbetrug-rechtsanwalt-kanzlei.html

Nähere Informationen zur Untreue in der GmbH finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/untreue-gmbh-geschaeftsfuehrer-gesellschafter-anwalt.html

Nähere Informationen zur Steuerhinterziehung finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html

Ex-AfD-Chefin beantragt als Geschäftsführerin Fördergelder

Die ehemalige Chefin der AfD, Frauke Petry, beantragte Fördergelder als Geschäftsführerin eines Unternehmens, welches ein Mittel zum Schutz vor platten Reifen vertreibt. Nach einiger Zeit ging das Unternehmen bankrott und letzten Endes wurde die Insolvenz in der GmbH angemeldet. Infolgedessen musste auch Petry selbst Privatinsolvenz anmelden.

Nähere Informationen zu GmbH-Geschäftsführern finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrer-basiswissen.html

Unter dem Vorwand der Beratung für ihr damaliges Unternehmen beantragte sie im Jahr 2014 Fördergelder – in Realität wurden von eben diesen Fördergeldern ihre privaten Rechnungen beglichen, die im Zusammenhang mit ihrer Privatinsolvenz entstanden. (Genauere Informationen zur Vermeidung der persönlichen Haftung als Geschäftsführer finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht-ma/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrer-basiswissen/leitfaden-haftungsvermeidunghtml.html)

Fördergelder für private Belange verwendet – jetzt drohen Konsequenzen

Bevor das LG Leipzig tätig wurde und Frau Petry in zweiter Instanz auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin schuldig gesprochen hat, war sie zuvor vom AG Leipzig erst freigesprochen worden. Nun muss sie aufgrund von Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung und Untreue eine Geldstrafe in Höhe von 9000 EUR zahlen.

Vor Gericht hat ihr Ehemann Rechtsanwalt Marcus Pretzell sie verteidigt. Als dann das zweite Urteil aus Leipzig feststand, reagierte die Politikerin empört auf das Urteil und kündigte die Revision an. Die letztinstanzliche Entscheidung muss daher noch abgewartet werden.

Voraussetzungen für Beantragung von Fördermitteln beachten!

Vor allem für die Finanzierung junger Startups gibt es eine Reihe von staatlichen Fördermitteln. Zu beachten für die Beantragung ist lediglich die Prüfung – und Einhaltung! – von zahlreichen rechtlichen Voraussetzungen. Um Beispiele zu nennen, sollten z.B. die Angaben im Fördermittelantrag ebenso korrekt sein wie die antragsgemäße Verwendung erhaltener Förderungen.

Ein Rat an Unternehmer ist somit, dass sie prüfen (lassen) sollten, ob sie sich an die Richtlinien halten und welche weiteren Regeln die Förderstelle möglicherweise zusätzlich aufstellt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Startup-Finanzierung finden Sie auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/bankrecht-kapitalmarktrecht-aufsichtsrecht-finanzierung/finanzierung-von-start-ups.html