Rechtsanwalt Ronny Jänig

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
10117, Berlin
Rechtsgebiete
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Internationales Wirtschaftsrecht
16.09.2014

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin - Vorstellung der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP.

Ich möchte diesen Blog mit einer Darstellung meines Tätigkeitsbereichs als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin und einem Portrait der Kanzlei ROSE & PARTNER LLP. starten.

ROSE & PARTNER ist eine Kanzlei mit den Schwerpunkten Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht an den Standorten Berlin, Hamburg und Mailand. Die Kanzlei verfügt derzeit über 13 hoch spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater. Viele Berufsträger im Team sind Fachanwälte. Neben mir gibt es zwei weitere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei verfügt über eine internationale Ausrichtung mit besonderen Kompetenzen z.B. im italienischen und polnischen Wirtschaftsrecht, französischen Erbrecht oder auch iranischen Familienrecht.

Schwerpunkte im Bereich Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist eines der Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Gesellschaften, Gesellschafter und Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Wir beraten und vertreten bei allen Konflikten, Gründungen, Haftungsfragen etc. Unser Leistungsangebot betrifft sowohl Personengesellschaften wie die GbR, KG oder GmbH & Co. KG als auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Aktiengesellschaft.

Ein wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Fachanwälte für Gesellschaftsrecht sind gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, be denen es um den Ausschluss bzw. die Kündigung von Gesellschaftern geht. Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und andere Entscheidungsträger beraten wir in allen Fragen zur Managerhaftung und Vergütung, Start-Ups u.a. bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform und in Fragen der Mitarbeiterbeteiligung.

Aufgrund der Zusammenarbeit unserer Fachanwälte für Gesellschaftsrecht mit Rechtsanwälten anderer Disziplinen und Steuerberatern können wir auch umfassend in den Bereichen M&A und Unternehmensnachfolge sowie bei der Asset Protection beraten. An den Standorten Berlin und Hamburg stehen dafür Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht sowie Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht zur Verfügung.

Der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht darf sich nur nennen, wem diese Bezeichnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Dies setzt voraus, dass der Rechtsanwalt sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch besondere praktische Erfahrungen im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht nachweisen kann. Im Ergebnis müssen die Fähigkeiten bzw. Kompetenzen erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse kann der angehende Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang mit Leistungskontrollen (Klausuren) erworben werden. Voraussetzung für die hinreichende praktische Erfahrung ist der Nachweis von mindestens 80 praktischen Fällen (Mandaten) im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Ist man erst einmal Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, muss man regelmäßig an Fortbildungen im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht teilnehmen, um die Bezeichnung Fachanwalt nicht zu verlieren.

Die Vergütung eines Fachanwalts für Gesellschaftsrecht muss für den Mandanten nicht höher sein als bei einer Beratung durch einen weniger spezialisierten Rechtsanwalt. Der höhere Stundensatz des Fachanwalts dürfte regelmäßig durch die geringere Bearbeitungszeit aufgrund der Spezialisierung kompensiert werden.

Weitere Informationen zum Gesellschaftsrecht und der Arbeit des Fachanwalts für Gesellschaftsrecht finden Sie hier:
http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht-ma.html