Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Reinhard Scholz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Familienrecht und Spezialisierung auf Online-Scheidungen. Meine juristische Laufbahn begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach erfolgreichem Abschluss meines Studiums
Rechtsgebiete
Familienrecht
27.08.2026

Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners: Ist das möglich?

In der Beratung von Mandanten wird immer wieder dieselbe Sorge geäußert: Ein Ehepartner möchte die Ehe beenden, während der andere die Scheidung ablehnt oder auf eine Versöhnung hofft. Eine verweigerte Zustimmung kann die Scheidung jedoch meist nicht dauerhaft verhindern. Entscheidend ist, ob die Ehe als gescheitert gilt und die gesetzlichen Trennungszeiten erfüllt sind.

Kann ich mich ohne Zustimmung meines Ehepartners scheiden lassen?

Ja. Für eine Scheidung benötigen Sie grundsätzlich keine Einwilligung Ihres Ehepartners. Das Familiengericht spricht die Scheidung aus, wenn es davon überzeugt ist, dass die Ehe gescheitert ist.

Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen. Praktisch kommt es dabei vor allem auf die Dauer der Trennung an.

Der andere Ehepartner kann das Verfahren also nicht allein dadurch stoppen, dass er erklärt: „Ich will keine Scheidung.“

Das Trennungsjahr und die Scheidung bei fehlender Zustimmung

Leben Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Dasselbe gilt häufig, wenn ein Ehepartner nach Ablauf des Trennungsjahres der Scheidung zustimmt.

Verweigert der andere Ehepartner seine Zustimmung, ist eine Scheidung dennoch möglich. Das Gericht prüft dann - gegebenenfalls auch durch Vernehmung von Zeugen - genauer, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist.

Nach einer Trennungszeit von drei Jahren gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert. Das bedeutet: Nach drei Jahren Getrenntleben kann die Scheidung auch gegen den ausdrücklichen Willen des anderen Ehepartners ausgesprochen werden.

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

In seltenen Ausnahmefällen kann eine Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Voraussetzung ist eine sogenannte unzumutbare Härte.

Eine solche Härte liegt nicht schon vor, weil die Beziehung stark belastet ist oder weil es regelmäßig zu Streit kommt. Erforderlich sind besonders schwerwiegende Umstände, die es unzumutbar machen, die Ehe fortzusetzen. Dazu können beispielsweise erhebliche Gewalt, schwere Bedrohungen oder gravierende Demütigungen gehören.

Das Gericht prüft Härtefälle streng. Wer eine sofortige Scheidung anstrebt, sollte daher frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, ob die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall vorliegen.

Was passiert, wenn der Ehepartner überhaupt nicht reagiert?

Auch wenn der andere Ehepartner nicht auf Schreiben reagiert, keine Unterlagen einreicht oder einen Gerichtstermin nicht wahrnehmen möchte, läuft das Scheidungsverfahren grundsätzlich weiter. Das Familiengericht stellt ihm die notwendigen Unterlagen zu und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

Erscheint ein Ehepartner trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen dennoch entscheiden. Eine vollständige Verweigerung der Mitwirkung ist deshalb kein verlässlicher Weg, eine Scheidung zu verhindern.

Umfassende Informationen zu den rechtlichen und praktischen Möglichkeiten finden Sie in unserem aktuellen Ratgeber Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners