Rechtsanwalt Reinhard Scholz

Reinhard Scholz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Familienrecht und Spezialisierung auf Online-Scheidungen. Meine juristische Laufbahn begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach erfolgreichem Abschluss meines Studiums
Rechtsgebiete
Familienrecht
07.06.2026

Digitalisierung des Scheidungsverfahrens 2026: Ein Überblic

In der Beratungspraxis zeigt sich aktuell, dass die Digitalisierung des Scheidungsverfahrens bei Mandantinnen und Mandanten einerseits große Erwartungen weckt, andererseits aber auch erhebliche rechtliche Missverständnisse erzeugt. Immer häufiger kommen Ratsuchende mit der Vorstellung, eine Scheidung sei inzwischen vollständig ohne Anwalt und Gericht - rein per Mausklick - möglich. Die Aufklärung darüber, was rechtlich tatsächlich online abbildbar ist und was nicht, gehört heute zu den regelmäßigen Aufgaben der familienrechtlichen Erstberatung.

Beispielsachverhalt: Eine Mandantin (Ende 30, Lehrerin) trennte sich nach sechsjähriger Ehe einvernehmlich von ihrem Ehemann, der beruflich ins Ausland versetzt worden war. Beide wünschten eine schnelle, kostengünstige und vollständig digitale Abwicklung. Die gesamte Kommunikation mit der Kanzlei erfolgte per Videocall und verschlüsselter E-Mail, der Scheidungsantrag wurde elektronisch beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Der Scheidungstermin konnte - nach Rücksprache mit dem Gericht - per Videokonferenz stattfinden. Das Verfahren wurde innerhalb von acht Monaten rechtskräftig abgeschlossen. Ohne die Digitalisierung des Rechtsverkehrs wäre diese Form der Abwicklung bei internationalem Bezug deutlich aufwändiger gewesen.

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle neu angelegten Gerichtsakten in Deutschland elektronisch geführt werden. Damit ist ein wichtiger gesetzlicher Meilenstein der „Digitalisierungsinitiative für die Justiz" in Kraft getreten - mit spürbaren Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren.

Was sich konkret verändert hat

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) zwischen Anwaltschaft und Gerichten ist in vielen Bundesländern heute Standard. Anträge, Schriftsätze und Belege werden digital eingereicht, die Kommunikation läuft schneller und transparenter als über den klassischen Postweg. In geeigneten Fällen - insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen - ist der Scheidungstermin heute auch per Videokonferenz möglich.

Der Begriff Online Scheidung beschreibt dabei weniger ein eigenständiges Rechtsinstitut als ein Servicemodell: Die Mandantschaft kommuniziert vollständig digital mit der Kanzlei, reicht Unterlagen elektronisch ein und kann den Verfahrensstand ortsunabhängig verfolgen. Anwaltszwang und Gerichtszuständigkeit bleiben unberührt.

Rechtliche Einordnung

Trotz aller Digitalisierung gilt: Eine Scheidung ohne anwaltliche Vertretung ist in Deutschland weiterhin nicht möglich (§ 114 FamFG). Das Familiengericht bleibt zwingend zuständig, der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt. Die Digitalisierung verändert die Verfahrensabläufe, nicht aber den materiellrechtlichen Rahmen.

Regionaler Flickenteppich

Noch besteht ein erhebliches Gefälle zwischen den Gerichtsbezirken. Während einige Familiengerichte die neuen digitalen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen, hinken andere bei Infrastruktur und Praxis hinterher. Für die Beratungspraxis bedeutet das: ortsbezogene Kenntnisse bleiben unverzichtbar.

Weitere Einzelheiten zur Digitalisierung des Scheidungsverfahrens unter meiner Seite Aktuelles.