Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
08.05.2018

Wenn ein Deutscher der Erbe gesetzlich in Russland erwerben oder eingeben möchtet

Liegt kein Testament vor, gilt in Russland die gesetzliche Erbfolge. Das Grundprinzip diese Erbfolge ist das Verwandtschaft Verhältnis. Im russischen Erbrecht acht Erbreihen wird bestimmt.  

Wenn der Erblasser unverheiratet, kinderlos ist: War der Erblasser unverheiratet und kinderlos, so erben die Eltern des Erblassers alleine. Leben die Eltern nicht mehr, so erben die Geschwister und Großeltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Sind die Geschwister des Erblassers vorverstorben, erben deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen.

Wenn der Erblasser ledig, mit Kindern ist: Hinterlässt der unverheiratete Erblasser Kinder, so erben diese Kinder und die Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Sind diese vorverstorben, erben deren Enkelkinder zu gleichen Teilen.

Wenn der Erblasser verheiratet ist: War der Erblasser verheiratet, erbt der überlebende Ehegatte neben den Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil vorverstorben, teilt zwischen dem Ehegatten und überlebenden Elternteil auf Nachlass zu. Sind beide Eltern vorverstorben, fällt der gesamte Nachlass dem überlebenden Ehegatten zu. Hinterlässt der Erblasser weder Ehegatte und Eltern, so erben die Enkelkinder des Erblassers des Nachlassvermögens.

Wenn der Ehegatte verheiratet, mit Kindern ist: Hinterlässt der Erblasser, der verheiratet und Kinder haben war, so erben den überlebenden Ehegatten, alle Kinder und Eltern des Erblassers zu gleichen Teilen. Hinterlässt der Erblasser weder diese, so erben die Enkelkinder des Erblassers des Nachlassvermögens.

Das russische Erbrecht gewährt bestimmten Personen, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf den Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind in Russland minderjährige oder arbeitsunfähige Kinder, arbeitsunfähige Ehegatte, Eltern und Abhängige des Erblassers. Der Pflichtteil jede Pflichtteilsberechtigte beträgt 1 / 2 Anteil des Nachlasses die gesetzliche Erbfolge, unabhängig von dem Testament.

Das Recht überlebenden Ehegatten auf Nachlass ist seines Recht auf gemeinsam erworbene Vermögen in Laufe Ehe nicht vermindert.

Adoptierter und adoptierende und ihre Abkömmlinge haben gleiche Erbfolgerechte als blutige Verwandten.  

Nach russischem Recht ist keinen Erbvertrag zulassen. Aber zurzeit wird einen Gesetzentwurf über dem Erbvertrag und gemeinsamen Testament in der Staatliche Duma behandelt.  

 

© Dr. Mikhail A. Kartashov, Advokat (Rechtsanwalt), Publikation 67 – 2018 anwalt.kartashov@gmx.de