Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
27.03.2018

Wenn ein Deutscher der Erbe bei dem Testament in Russland erwerben oder eingeben möchtet

In Russland gelten für die Errichtung eines Testaments folgende erbrechtliche Bestimmungen:

Der Erblasser muss testierfähig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige unter 16 Jahren sind testierunfähig. Minderjährige über 16 Jahren, die emanzipierte sind, dürfen im Wege eines Testaments verfügen, über das ein Volljähriger testieren kann.

Nach russischem Recht darf man nur einzelnes Testament einsetzen. Die gemeinsamen Testamente sind nicht zulassen. Man darf nur persönlich das Testament vollbringen. Das Testament ist durch einen Vertreter nicht zulassen. 

Der Erblasser kann jede natürliche oder juristische Person als testamentarische Erben einsetzen. Der Erblasser kann jede seine Vermögen, einschließlich zukünftige vermachen. Es darf eines oder einige Testamente sein. Die Testamentsfreiheit begrenzt wegen Pflichtteilsanspruch.  

Im russischen Erbrecht sind folgenden Testamentsformen zulässig:

Notarielles Testament: das notarielle Testament wird von einem Notar in der schriftlichen Form aufgenommen.

Geheimes Testament: das geheime Testament wird dem Notar in Anwesenheit zweier Zeugen in einem verschlossenen Umschlag übergeben.

Das Testament wird zur notarielles gleichsetzen:

-        wenn das Testament des Kranke oder Senior dem Hauptarzt aufgenommen,

-        wenn das Testament des Besatzungsmitglieds dem Schiffkapitän aufgenommen,

-        wenn das Testament des Expeditionsmitglieds dem Expeditionsleiter aufgenommen,

-        wenn das Testament des Soldaten dem Militäreinheitsleiter aufgenommen,

-        wenn das Testament des Gefangenes dem Gefängnisleiter aufgenommen.

Das Testament gleichgesetzt notarielles muss der zertifizierenden Person in Anwesenheit einen Zeugen aufnehmen. 

Eigenhändiges Testament oder internationales Testament ist nach russischem Recht nicht zulassen.

Ein Nottestament kann unter außerordentlichen Umständen errichtet werden (z. B. z.B. Todesgefahr oder Kriegsereignis). Das Nottestament wird vom Erblasser in Gegenwart von zwei Zeugen vollständig handschriftlich verfasst und unterzeichnet. Es gilt maximal ein Monat.

Der Erblasser kann russisches Testament ohne Grunde anzeige jederzeit widerrufen sein. Neues Testament wird vorangehendes Testament abgewiesen. 

Jedes russische Testament wird vom Notar in seinen Registern registriert. In Russland ist Bundestestamentsregister noch nicht funktioniert.

Nach russischem Recht kann der Erblasser eine Erbstiftung gründen und das Nachlassvermögen zu dieser Stiftung übergeben. Die Lösung des Erblassers über Stiftung Gründung und Stiftungsstatut werden dem Testamentsteil sein. Die Stiftung kann vom Erblasser von Todes wegen oder zu Lebzeiten gegründet werden. Es wird rechtfähig nach dem Tod des Erblassers.

Die Stiftungszwecke muss gemeinnützigen sein, jedoch wird wirtschaftliche Tätigkeit geführt wird, die des Statuts Zwecke dient. Der vom Stifter benannten Stiftungszwecke kann nicht abgeändert werden. Das Stiftungsvermögen entspricht der vom Stifter bei der Stiftungserrichtung versprochenen Zuwendung.

Die Stiftung wird verwaltet durch den Vorstand, der von Erblasser benannt wurde.

Für die Gründung einer Stiftung ist die notarielle Form vorgeschrieben.  

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker ernennen. Aufgrund der Bescheinigung von Notar nimmt der Testamentsvollstrecker die Maßnahme für die Testamentsleistung. 

 

© Dr. Mikhail A. Kartashov, Advokat (Rechtsanwalt), Publikation 64 – 2018 anwalt.kartashov@gmx.de