Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
30.10.2019

Ein paar Lösungen für moderner Arbeitsmarkt

Der Titel „Zukunft der Arbeit – Arbeitsmarkt 2025“ wurde für dieses Events von Friedrich Naumann Stiftung (https://www.freiheit.org/) ausgewählt, der vom 23.10.2019 in Berlin stattgefunden ist. Trotz der Halbierung der Arbeitslosigkeit werden viele offene Stelle auf deutschem Arbeitsmarkt erschient. Der heutige Arbeitsmarkt gekennzeichnet sich durch häufige Variabilität, Flexibilität, Fachkräftemangels, Digitalisierung, Mobilität und soziale Unsicherheit. Wegen Digitalisierung wird die persönliche Identität erhöht. Die junge Millennials beschäftigen sich nicht an festen Arbeitsstellen. Statt der klassische Geschäftsmodelle „Arbeitsgeber – Arbeitsnehmer“ wird „ZIG – ZACK Modelle“ angekommen. Von dem strukturierten Unternehmen wird der wesentliche Personalabbau getroffen. Die Diskutanten haben entsprechende Lösung durch das modernisierte gesetzliche Vorhaben, praktische Umsetzung der Ausbildung und Fachkräfteeinwanderung weitergesucht.

Vor einigen Jahren hat entwickelter Wirtschaft die Fachkräftemangel getroffen, deswegen braucht Deutschland ausgebildete und qualifizierte Personalbestand für Unternehmern. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Bundesrepublik auf Fachkräfte nicht nur aus Europäische Union, sondern auch aus Drittenländern wie Russland angewiesen. Das Gesetzespaket ist Fachkräfteeinwanderung, Ausbildung – und Beschäftigungsförderung, Asylbewerberleistung und Rückkehr reguliert.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:

§  ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst;

§  der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag;

§  der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung;

§  die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung);

§  bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen;

§  Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte;

§  die Fristkürzung und Erleichterung dem Zugang zu Integrationskursen, berufsgezogenen Sprachkursen und für Ausbildungsforderung;

§  die geordnete Maßnahme für Rückkehr der abgelehnten Asylbewerber.

Diese Gesetzpaket tritt in Kraft vom 01.08.2019 bis 01.03.2020 ein. Für der Zusammenarbeit der russischen und deutschen Unternehmen wird neue Regulierung von deutschem Arbeitsmarkt dem ausreichenden Rechtsmittel angenommen.   

 Quellen: Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15.08.2019,

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz vom 08.07.2019,

 Dritte Asylbewerberleistungsgesetz vom 13.08.2019  

© Advokat / Rechtsanwalt Dr. Mikhail A. Kartashov. Publikation 2019-84. Oktober 2019 anwalt.kartashov@gmx.de