Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
04.06.2020

Die Markeneintragung in Russland

In 2019 Jahr wurden von dem Gericht für Intellektuelles Rechts Russland von 791 Angelegenheiten für Urheberrecht verhandelt. Neben halbe wurden mit dem Markenschutz verbunden. Seit Juni 2018 Jahr hat berühmte Brauerei HEINEKEN gegen des Patentsamtes Russland über Marke „Ochota“ verklagt. Das Amt hat eine ähnliche Marke „Afanasij Ochota naschego“ zugunsten anderer Brauerei vor vier Jahren eingetragen. Nach dreijähriger Verhandlung hat das Bundeshofgericht Russland diese Angelegenheit wegen mangelte Prüfung zu erster Instanz zurückgeliefert. Der Streit geht weiter (AZ: 300 – EC19 – 26515).   

Wenn Ihre Firma den Außenhandel nach Russland führen wir, ist einem Schwerpunkte die Rechtschutz des Logo, Firmenname und Produktname. Mit der Bezeichnung ohne Überprüfung können Sie die Rechte Dritter verletzen. Sie benutzen ein Name oder Logo, ohne zu wissen, dass dieses bereits als eingetragene Marke existiert. Ein Konkurrent kann nun parallel mit Ihrem geistigen Eigentum den Markt erobern und die Differenzierung Ihrer Produkte beziehungsweise Ihres Unternehmens zunichtemachen. Ein Patent – Trolle kann Ihren Zeichen selbst registrieren. Ohne Markeneintragung ist es schwieriger, in großen Handelsketten zur Umsetzung zu gelangen. Auf diesen Ursachen sollte die Registrierung nicht verzögern.

Unabhängig von Anmeldung Ihre Marke bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist die Markeneintragung in Russland bester Voraussetzung für der Rechtschutz. Deutschland und Russland nehmen in dem Madrider Markenabkommen teil. Dennoch werden über das Amt einzelne nationale Markeneintragungen vorgenommen, weshalb sich Rechtshindernisse aus dem nationalen Markenrecht der jeweiligen Länder ergeben könnten.  Durch nationale Registration wird die Anwendung russisches Recht, gleiche Interpretation der Bezeichnung und wenigsten Bürokratien in dem Gebiet Russlands gesichert.

Das Verfahren entsteht von folgenden Etappen:

       I.            die Prüfung der Schutzfähigkeit und Einzigartigkeit die Marke. Es darf als Marke die Bezeichnung den allgemeinen Wären, die Bezeichnungen, die an den Irrtum angekommen wird oder die an der Moral und gesellschaftlichen Interessen widersprechen, nicht registrieren. Es wird die Vermischung oder Ähnlichkeit neue Marke mit schon registrierten nicht zugelassen. Die Prüfung lässt typischen Fehlern und zusätzlichen Kosten vermeiden.

    II.            der Antrag für die Markeintragung an den Patentamt Russland. Das Amt fordert des Antragstellers strengen Formalitäten an den Anträgen und Anlagen einzuhalten. Der Antragsteller beantragt die Registrierung für bestimmten Warenklassen laut der internationalen Klassifikation. Der Rechtschutz wird für die Wort –, Bild – oder Kombinationszeichen erbitten.

 III.            die formelle Prüfung des Antrages einem Gutachter von Patentamt. Es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrages und den Anlagen untersucht.

IV.            die detaillierte Begutachtung des Antrages. Von den Gutachtern wird die Vermischung oder Ähnlichkeit beantragte Marke mit schon registrierten Marken untersucht, die Abwesenheit den Irrtum der Verbraucher wegen beantragter Marke festgesetzt. Diese Etappe dauert vom 9 bis 14 Monaten. Der Gutachter kann zusätzliche Unterlagen von dem Antragsteller anfordern, den dritten Personen aufrufen. Nach dieser Begutachtung gibt das Patentamt dem Antragsteller eine Mitteilung über dem Ergebnis dieser.

Wenn die Begutachtung erfolgreich ist, dann zählt der Antragsteller Gebühr und bekommt die Urkunde über der Markeintragung. Wenn die Begutachtung erfolgreich nicht ist, dann hat der Antragsteller das Recht umstrittenen Bescheid des Patentamtes im Gericht für Intellektuelles Rechts verklagen.

Die Rechtschutz eingetragene Marke wird für Russland binnen 10 Jahre in Kraft gewesen, dann kann der Antragsteller Diese für folgende 10 Jahre beantragen.

© Dr. Mikhail A. Kartashov. Publikation 90 – 2020. Juni 2020. anwalt.kartashov@gmx.de