Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
23.06.2017

Der Rechtsschutz des Geschäftsgeheimnisses in der EU

Für den Zweck die Harmonisierung den nationalen Gesetzbungen hat die Europäische Union die Regeln über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung. Jährlich wurden die 20 Prozenten Unternehmens dem Delikten Opfern vom den Geschäftsgeheimnisse Diebstahl und rechtswidrigem Erwerb leidet. Die neue EU Richtlinie Zweck ist der erreichbar und einheitlich Schutz vor rechtswidrige Geschäftsgeheimnisses Bemächtigung (Erwerb, Nutzung) überall Union sicherstellen.

Das Geschäftsgeheimnis bedeutet das immaterielle Güter, das die kommerzielle Wert von geheim zu verfügt, dem ausführlichen Inhalt dem Kreis die bestimmten Personen zu bekannt, die das Geschäftsgeheimnis Offenlegung zu kontrollieren.

Der Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses gilt als rechtmäßig, wenn das Geschäftsgeheimnis auf eine der folgenden Weisen erlangt wird:

-         unabhängige Entdeckung oder Schöpfung;

-         Beobachtung, Untersuchung, Rückbau oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, das bzw. der öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im rechtmäßigen Besitz des Erwerbers der Information befindet, der keiner rechtsgültigen Pflicht zur Beschränkung des Erwerbs des Geschäftsgeheimnisses unterliegt;

-         Inanspruchnahme des Rechts der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter auf Information und Anhörung gemäß dem Unionsrecht sowie gemäß den Rechtsvorschriften und den Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten;

-         jede andere Vorgehensweise, die unter den gegebenen Umständen mit einer seriösen Geschäftspraxis vereinbar ist.

Der Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses ohne Zustimmung des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses gilt als rechtswidrig, wenn er erfolgt durch:

-         unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die der rechtmäßigen Kontrolle durch den Inhaber des Geschäftsgeheimnisses unterliegen und die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt;

-         jedes sonstiges Verhalten, das unter den jeweiligen Umständen als mit einer seriösen Geschäftspraxis nicht vereinbar gilt. 

Die rechtswidrige Geschäftsgeheimnisses Bemächtigung dürfen zur Legalisierung infolge nicht möglich sein. Die Information eigentlich dürfen den Rechtschutzobjekten nicht möglich sein. Das exklusive Recht auf die Information dürfen nicht zugestehen. Es gibt Aufklärung für die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung bei der Geschäftsgeheimnisses Offenlegung. Es gibt besonders bei beruflichen Journalisten Untersuchung und den Whistleblowers Berichten.

Zur Rechtschutzmitteln für das Geschäftsgeheimnis werden die folgende vorläufige und vorbeugende Maßnahmen gehört:  

-         vorläufige Einstellung oder gegebenenfalls vorläufiges Verbot der Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses;

-         Verbot des Herstellens, Anbietens, Vermarktens oder der Nutzung rechtsverletzender Produkte oder der Einfuhr, Ausfuhr oder Lagerung rechtsverletzender Produkte für diese Zwecke;

-         Beschlagnahme oder Herausgabe der mutmaßlich rechtsverletzenden Produkte, einschließlich eingeführter Produkte, um deren Inverkehrbringen oder ihren Umlauf im Markt zu verhindern.

Der verletzende Recht Schutz darf man durch das gerichtliche Verfahren bei dem folgenden Klagen führen:

-         Einstellung oder gegebenenfalls Verbot der Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses;

-         Verbot des Herstellens, Anbietens, Vermarktens oder der Nutzung rechtsverletzender Produkte oder der Einfuhr, Ausfuhr oder Lagerung rechtsverletzender Produkte für diese Zwecke;

-         geeignete Abhilfemaßnahmen hinsichtlich der rechtsverletzenden Produkte;

-         die Vernichtung der Gesamtheit oder eines Teils der Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder verkörpern oder gegebenenfalls die Herausgabe der Gesamtheit oder eines Teils dieser Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien an den Antragsteller.

Für die Schadenerstattung wird vom Rechtsinhaber die Lizenzkosten auf den ähnlichen Produkten oder die Summe die ungerechtfertigte Bereicherung anwendet. Die Kriminalstrafe dürfen zum Rechtsverletzter auch anwendet.

Die neue Richtlinie wird in der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung entwickelt. Für den produktiven Schutz des Geschäftsgeheimnisses dürfen jeden Unternehmens rationale und logische Konzept für das Wissen und die Informationsverwaltungen bearbeiten und anfassen.   

 

Die Quelle: die Richtlinie EU 2016/943 vom 08.06.2016