Rechtsanwalt Mikhail A. Kartashov

Kanzlei Dr. Kartashov
13437, Berlin
Rechtsgebiete
Internationales Wirtschaftsrecht Erbrecht Migrationsrecht
24.04.2017

Aktuell über internationale Besteuerung

Die Doppelbesteuerung in außerwirtschaftliche Tätigkeit.  Es wurde drei Doppelbesteuerung mit den asiatischen Ländern von Russland ratifiziert. Es gibt mit China, Hongkong, Singapur. Dieses Abkommens halten sich die Normen an, die definitiven Profits den deutschen und russischen Unternehmen eingeben, die Handel in Russland und diesen asiatischen Ländern leisten. Mehr attraktive sehen die Steuertarife für Gesellschaften und Stiftungen aus, die in Hongkong oder Singapur registriert wurden. Hongkong hält sich Freihandelszone Status an. Drei asiatische Ländern verbinden sich mit dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Hauptmitteln der Steuerplanung sind folgende:

Ø  Das Gewinn des Unternehmens, die in diesen asiatischen Ländern registriert wurden, einschließlich mit den deutschen Anteilen, wird die Steuern nur in diesen asiatischen Ländern belastet. Die Zinsen von russischen Unternehmen, einschließlich mit den deutschen Anteilen, die zugunsten asiatische Unternehmen bezahlt sind, wird die Steuern nur in diesen asiatischen Ländern belastet.

Ø  Das Einkommen, das die natürliche Person von berufliche Dienst von diesen asiatischen Ländern erwirbt, wird die Steuern nur in diesen asiatischen Ländern belastet.

Ø  Die Dividenden, die zugunsten asiatischen Unternehmen von russische Unternehmen bezahlt sind, können 5 Prozente nicht erhöhen. Jedoch ob das asiatische Unternehmen mehr als 15 Prozente der Anteile in russischen Unternehmen gehört. Diese Ordnung wird auf die Immobilienstiftung auch ausgenommen, die in diesen asiatischen Ländern registriert wurden.

Ø  Ob russische Unternehmen, einschließlich mit den deutschen Anteilen, das Einkommen von diesen asiatischen Ländern erhielt ist, dann wird die bezahlte Steuersumme von russische Steuern abzieht. Die Absetzbare Summe wird ganzen russischen Steuern nicht übersteigt lassen.

Diese Abkommen erstreckt sich auf die folgenden Steuern:

-         in Russland: die Gewinnsteuer auf den juristischen Personen; die Einkommenssteuer auf den natürlichen Personen;

-         in China: die Einkommenssteuer auf den natürlichen Personen; die Einkommenssteuer auf den Unternehmen;

-         in Hongkong: die Gewinnsteuer; die Lohnsteuer; die Immobiliensteuer;

-         in Singapur: die Einkommenssteuer.

Diese Abkommen erstreckt sich auf natürliche und juristische Personen. Das Abkommen zwischen Russland und Hongkong handelt sich auf Stiftungen und Partnerschaften, die nicht juristische Personen sind.

Es ist gegenseitige Verzicht von Legalisierung und Apostille jeden Unterlagen und Informationen, die von der kompetenten Behörde, gemäß diesen Abkommen ausgegeben sind.

Es gibt bestimmte Besonderheiten gemäß Austausch der Steuerinformationen.  Für Abkommens mit China und Singapur wird der Austausch zwischen kompetenten Behörden gemäß jeder Steuerart festgesetzt. Für Abkommen mit Hongkong wird der Austausch der Information nur gemäß Steuern, auf die das Abkommen sich erstreckt.

Alle Abkommen stehen sich für Besteuerung ab dem 2017 Jahr zu.

Der Bescheid über Ratifikation sind Bundesgesetz vom 31.01.2016 № 6 – FZ, Bundesgesetz vom 03.07.2016 № 234 – FZ, Bundesgesetz vom 23.06.2016 № 184 – FZ   

 

Der faktisch Einkommensträger in den internationalen Steuerbeziehungen. Die Kurztarife für Besteuerung sind von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen festgesetzt. Diese Kurztarife wenden sich zugunsten die Person, die den faktischen Einkommensträger zugestehen ist.  Diese Person muss direkten Vorteilempfänger sein, der den Vorteil von Einkommen erhaltet und folgenden wirtschaftlichen Schicksal des Einkommens festsetzt. Insbesondere, haben diese Regeln die Geltung bei Zinsen Bezahlung zugunsten Auslandresidenten.

Ab 01.01.2017 muss ausländische Person zur russische Steuersagente, die das Einkommen in Russland bezahlt, die folgenden Unterlagen eingeben: 

-         die Meldebescheinigung dem Domizil in dem Staat, mit dem Russland das Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde;

-         die Bescheinigung, dass ausländische Person das faktisches Recht auf das Einkommen hat.

Bei faktischen Einkommensträger Festsetzung sind die folgenden Angaben sich genommen:

-         die Bescheinigung von Einkommensempfängers Rechtsermessen gemäß Verfügung und Nutzung des Einkommens;

-         die Bescheinigung von Steuerausländer der Steuerverpflichtungen, die in Staat der Registration sich bezahlen;

-         die Bescheinigung von Einkommensempfängers faktische Unternehmertätigkeit in Staat der Registration.

Diese Position erhalt sich Bundesministerium der Finanz. Das Finanzministerium hinweist, dass diesen Bescheid pflichtigen Rechtsakt nicht geworden ist. Aber muss man aufpassen sein.   

Quelle: Bundesgesetz vom 15.02.2016 г. N 32-FZ; Brief von Bundesministerium der Finanz vom 28.12.2016 N 03-08-05/78852

 

Die Vorteile die unternehmerische Tätigkeit für Residenten der Besondere Wirtschaftliche Zone der Kaliningrader Gebiet (BWZ).  Ab 01.01.2017 ergeben sich für Residenten besondere Verordnung die   Einkommens – und Vermögensbesteuerung und die Regime der Freies Zoll Zone weiter. Die Fragen von Welthandelsorganisation (WTO) geregelt worden.            

Dem Residenten der BWZ werden die juristische Person zugestehen, die auf Kaliningrader Gebiet schon registriert und in den Handelsregister BWZ von Kaliningrader Regierung eingeschlossen wurden. Bestimmungen Voraussetzungen für die Einbeziehung im Handelsregister BWZ sind folgende:   

Ø  die Gründung auf dem Kaliningrader Gebiets;

Ø  der Warenbetrieb auf dem Kaliningrader Gebiets;

Ø  der Investitionseinsatz auf dem Kaliningrader Gebiets;

Ø  der Investitionseinsatz in die Summe 150 MLN RUB (rund 2,5 MLN EUR) im Laufe 3 Jahre von der Einbeziehung im Handelsregister BWZ.

Jedoch für Touristische Tätigkeit, Verarbeitende Betrieb, Fischbetrieb und Landwirtschaft sind der Investitionseinsatz in die Summe 50 MLN RUB (rund 835 T EUR) festgesetzt.      

Jedoch ist der Investitionsentwurf auf Erdölbetrieb, Alkoholbetrieb, Tabakbetrieb, Handel, Finanzdienst und Haushaltsreparatur nicht zugelassen.  

Der Gewinnsteuertarif ist festgesetzt:

-         0 Prozente im Laufe erste 6 Jahre von Einbeziehung im Handelsregister BWZ;

-         10 Prozente im Laufe folgenden 6 Jahre.

Der Vermögensteuertarif ist festgesetzt:

-         0 Prozente im Laufe erste 6 Jahre von Einbeziehung im Handelsregister BWZ;

-         1 Prozente im Laufe folgenden 6 Jahre.

Die ausländische Wäre, die dem Residenten BWZ auf Kaliningrader Gebiet eingeführt wurden, sind in der Freies Zoll Zone sich befunden. Bei diesem Zollregime braucht man nicht die Steuer und Zoll zu bezahlen. Dieser Zollregime ist für Benutzung, Verarbeitung und Herstellung die Ware drinnen Kaliningrader Gebiet zugelassen. Diese Ware sind auf restliche Territorium Russland und andere Ländern verkaufen können.

Die Besondere Wirtschaftliche Zone funktioniert sich bis zum 01.04.2031.

Quelle: Bundesgesetz vom 11.03.2016 N 70-FZ; Abkommen von Zollverein in der Fassung vom 11.04.2017; Steuergesetzbuch in der Fassung das Bundesgesetz vom 30.03.2016 № 72 – FZ

 

© Mikhail A. Kartashov. Publikation 54 – 2017. 25.04.2017. Email anwalt.kartashov@gmx.de