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    25.02.2015
  
              OLG Hamm: Unzulässige Werbung mit unzutreffenden Herkunftsangaben
          Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 13.03.2014, Az.: 4 U 121/13 entschieden, dass die Werbeaussagen „Made in Germany“, „deutsche Markenware“ oder „deutsche Markenkondome“ wettbewerbswidrig sind, wenn wesentliche Fertigungsschritte des auf diese Weise beworbenen Produkts im Ausland erfolgen. In dem konkreten Fall ging ein Wettbewerbsverband gegen einen Online-Shop für Erotikartikel...