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13.02.2019
BGH: Betriebskosten müssen auch bei verspäteter WEG-Abrechnung binnen Jahresfrist nachgefordert werden
Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter dabei spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es…