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28.10.2014
AG München: Nachweis der Zahlung von vorgerichtlichen Abmahnkosten (Filesharing) kann erforderlich sein
Das AG München hat mit Verfügung vom 03.09.2014, Az.: 171 C 2701/14, darauf hingewiesen, dass klagende Rechteinhaber in bestimmten Fällen die Zahlung der geltend gemachten Abmahnkosten nachweisen müssen. Das AG München wörtlich: „Weiterhin ist aus Sicht des Gerichts klärungsbedürftig, in welcher Höhe die Klägerin tatsächlich Rechtsanwaltsgebühren wegen der beiden Abmahnungen...