martina heck

13.02.2019

Wohnraumkündigung: Auch der ehemalige Miteigentümer muss mitunterschreiben

Die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen durch den Vermieter ist nicht so einfach. Es kann sehr schnell passieren, dass die Kündigung allein wegen formaler Fehler unwirksam ist. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs tut sich nun eine neue Falle auf: Ist ein Miteigentümer der Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses als Eigentümer ausgeschieden, muss auch dieser die Kündigung...

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