martina heck

07.05.2020

Verletzung beim Sprung im Sportmuseum: Man muss selbst seine Grenzen kennen!

Haftet ein Sport- und Olympiamuseum dafür, dass sich ein Teilnehmer einer Führung bei einem Standweitsprung verletzt? Hierüber hatte nun das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Umstand, dass es bei einem sog. Standweitsprung zu Gelenkverletzungen kommen kann, keine Verkehrssicherungs- oder Aufklärungspflicht des Betreibers einer Sportstätte begründet.

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