Eine Kommune kann unter gewissen Umständen dafür in Haftung genommen werden, dass eine Person durch unebene Gehwegplatten zu Fall gekommen ist und sich verletzt hat. Das Oberlandesgericht Köln hat nn entschieden, dass sich ein Fußgänger allerdings den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Er kann keine vollständige...
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25.05.2020