martina heck

01.02.2019

Rauchwarnmelder schon angebracht – WEG kann einheitlichen Dienstleister beauftragen

In mehreren Bundesländern, z.B. in NRW, ist die Anbringung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen Pflicht. Wir hatten bereits hier und hier über die daraus resultierenden Fragen hinsichtlich der Umlagefähigkeit der Kosten berichtet und hier über die Duldungspflicht des Mieters bzgl. der Anbringung durch den Vermieter. Wie sieht es aber in einer Wonungseigentümergemeinschaft (WEG) aus...

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