martina heck

26.10.2020

Pferd vs. Radfahrer: Pech für den Radfahrer

Verursacht ein Tier einen Schaden, so gilt für den Tierhalter u.A. nach § 833 BGB die Gefährdungshaftung, also eine Haftung, die ein Verschulden nicht voraussetzt. Wie ist es nun zu beurteilen, wenn ein Radfahrer und ein Pferd auf einem Gehweg, auf dem beide nichts zu suchen haben, aufeinandertreffen und der Radfahrer zu Fall kommt, während er versucht, das Pferd zu überholen?

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