sdr Existiert eine ordnungsbehördliche Verfügung, mit der ein Maulkorbzwang für einen Hund angeordnet wurde, so können Verstösse hiergegen nach dem LHundG NRW u.A. mit Bußgeldern geahndet werden. Wie sieht es nun aber aus, wenn sich die Verpflichtung zum Tragen des Maulkorbs nicht auf einer Anordnung gründet, sondern auf einem Vergleich vor einem Verwaltungsgericht, bei dem es um diese Thematik...
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20.08.2020