martina heck

23.07.2020

Keine außergewöhnlichen Belastungen durch das künftige Eigenheim

Bei der Errichtung eines Eigenheims kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen, die auch zu Prozessen führen. Kann man die Kosten hierfür dann in der Folge als „außergewöhniche Belastungen“ im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen? § 33 EStG regelt genauer, was man als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen kann:

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