martina heck

03.06.2020

Keine Abzugsfähigkeit für „Spende“ an Tierheim bei Zweckgebundenheit für anderweitige Unterbringung

Geldzuwendungen an ein Tierheim können, wenn dieses als gemeinnützig anerkannt ist, im Rahmen der Steuererklärung als Spende in der Einkommensteuererklärung absetzbar sein. Problematisch kann es aber ggfls. bei einer Geldzuwendung werden, wenn diese zweckgebunden erfolgt. Das Finanzgericht Köln ist in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil zu dem Ergebnis gekommen...

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