Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass, wenn ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst trägt, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG steuerlich abgezogen werden. Diese Entscheidung ist die logische Fortsetzung zur bisherigen...
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17.04.2018