martina heck

18.05.2020

Hundeschule: Schüler Wuff nur mit gültigem Impfschutz

Im Rahmen der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Hundeschule können die Kommunen der Hundeschule Auflagen erteilen. Im Kreis Mettmann wird die Erlaubnis mit der Auflage verbunden, dass alle Hunde, die in einer Gruppe trainiert werden und/oder Einzeltraining auf den gleichen Trainingsflächen erhalten, nur am Training teilnehmen dürfen, wenn durch Vorlage des Impfausweises nachgewiesen...

Quelle