martina heck

03.12.2019

Hundehaltung: Wer nicht hören will …

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat aktuell ein gegen einen Hundehalter von einer Behörde verhängtes Zwangsgeld in zweiter Instanz bestätigt. Dem Hundehalter war – rechtskräftig – aufgegeben worden, die Nutzung einer Scheune, eines Stallgebäudes und einer Wohnung als Hundezwinger und Lagerräume auf dem streitgegenständlichen Grundstück ab sofort zu unterlassen. Für den Fall des...

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