martina heck

11.01.2021

Haltungsuntersagung: Beim „American Bully“ kommt es auf den Phänotyp eines Listenhundes an

Handelt es sich bei einem „American Bully“ um einen qua definitionem gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) oder nicht? Wir hatten hier bereits schon einmal über einen solchen Fall berichtet, in dem das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren die Sache differenziert betrachtet und der Beschwerde gegen den Sofortvollzug einer Haltungsuntersagung...

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