Immer und immer wieder gibt es die Diskussion mit den Kommunen, ob ein Mini-Bullterrier oder ein Standard-Bullterrier gehalten wird. Hintergrund ist, dass der Bullterrier in den meisten Bundesländern als sog. „Listenhund“ nur unter bestimmten Auflagen erworben und gehalten werden darf. Der Miniatur-Bullterrier steht nicht auf diesen Listen. Wir hatten u.A. hier über einen solchen Fall berichtet...
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18.02.2020