martina heck

09.11.2018

Die 3-Tages-Zugangsfiktion bei Bescheiden: Es kippelt bei privaten Postdienstleistern

Den Bescheid einer Behörde nicht bekommen und daher eine Rechtsmittelfrist versäumt? Bei dieser Behauptung wird es häufig schwer. Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den...

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