martina heck

04.05.2020

Corona-Soforthilfe ist unpfändbar

Viele Selbständige und kleine und mittelständische Unternehmen haben die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen. Nun sind Gläubiger der Empfänger von Corona-Soforthilfe – logischer Weise – auf die Idee gekommen, diese Ansprüche zu pfänden. Darüber, ob dies zulässig ist, hatte nun das Landgericht Köln als Beschwerdeinstanz zu entscheiden. In dem konkreten Fall ging es um Folgendes: Der Gläubiger...

Quelle