martina heck

18.09.2020

Corona hin oder her: An der Versammlung einer WEG müssen alle Eigentümer teilnehmen dürfen

In Zeiten der Corona-Pandemie ist die Durchführung von Mitgliederversammlungen (z.B. bei Vereinen oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG))schwierig, jedenfalls mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Darf man aber deshalb einfach die Teilnehmerzahl für die Versammlung beschränken und damit Mitglieder ausschliessen? Für eine Eigentümerversammlung einer WEG hat das Amtsgericht Kassel diese Frage...

Quelle