martina heck

25.09.2019

Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der letzten sechs statt vier Jahre?

Ein Vermieter von Wohnraum kann die Erhöhung der Miete – unter einer Reihe von Beschränkungen – nach § 558 Abs. 1 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vom Mieter verlangen (abgesehen von Erhöhungen wegen Modernisierungen etc.). Das Bundeskabinett hat sich nun überlegt, dass die Vergleichsmiete, die bislang auf der Grundlage der letzten vier Jahre berechnet wird...

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