martina heck

15.09.2020

Beissvorfall: Einstufung als „gefährlicher Hund“ – da hilft auch kein Wesenstest

In landesrechtlichen Regelungen über die Haltung von Hunden gibt es die Möglichkeit, wegen gewisser Vorfälle einen Hund im Einzelfall als „gefährlichen Hund“ einzustufen (einen Überblick über die landesrechtlichen Regelungen finden Sie bei uns hier) – ohne, dass es sich um einen Hund handelt, der einer bestimmten Rasse angehört, wonach er per se als gefährlich gilt.

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