martina heck

25.09.2020

Auch Änderungen eines Testaments müssen unterschrieben werden

Ein Testament kann nicht nur vor einem Notar wirksam errichtet werden, sondern auch, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird (und noch die weiteren Voraussetzungen des § 2247 BGB erfüllt). Wie steht es nun um Änderungen eines solchen Testaments? Das Oberlandesgericht Köln hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem auf der Kopie des eigenhändig geschriebenen und...

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