Nicht wenige Arbeitgeber zahlen die Verwarnungsgelder, wenn Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit mit dem Firmenwagen „Knollen“ wegen Parkverstössen kassieren. Da stellt sich für das Finanzamt die Frage, ob es sich hier nicht um eine Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer handelt, so dass Lohnsteuer anfallen würde. Diese Thematik hat es nun auch zum Bundesfinanzhof geschafft.
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09.11.2020