Die WWK Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ihrer Versicherungsnehmerin, die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt hatte, eine Abfindung in Höhe von 100.000,00 Euro gezahlt.
Die Versicherungsnehmerin litt seit mehreren Jahren an schweren Clusterkopfschmerzen und Migräne. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der WWK Lebensversicherung, wegen Berufsunfähigkeit. Die Versicherung erkannte den Antrag auch für die Zukunft an, für die Vergangenheit aber nur eingeschränkt.
Leistungsantrag bei der WWK Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., übernahm in der Folge die Korrespondenz mit der Versicherung.
Vergleichsgespräche mit der WWK Lebensversicherung wegen Berufsunfähigkeit
Die WWK bot daraufhin einen Vergleich in Höhe von € 100.000,00 Euro an. „Dies war ein sehr gutes Angebot, das unsere Mandantin gerne annahm“, erläutert der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A... „Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf seine Gesundung konzentrieren kann“.