Rechtsanwalt Christian Luber

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht
20.04.2017

POC Proven Oil Canada: Sanierung möglich?

Die neue Geschäftsführung der POC Fonds stellt ein Sanierungskonzept vor. Ist der verkündete Restart 2017 tatsächlich möglich?


Mit Schreiben vom 04.04.2017 wurden die Anleger der POC Proven Oil Canada Fonds angeschrieben. Hierin kündigt die neue Geschäftsführung ein Sanierungskonzept mit dem Namen „Restart 2017“ an. Zugleich wird über den bisherigen Status informiert. Demnach sei die Liquidation beschlossen, das Vertrauensverhältnis zwischen den Anlegern und der Geschäftsführung zerrüttet, der Treuhänder nicht mehr erreichbar und der Totalverlust des ausstehenden Kapitals festzustellen. Jetzt sei allerdings die alte Geschäftsführung fristlos gekündigt worden und durch eine „Anleger-Geschäftsführung“ ersetzt worden. Daher sei eine Sanierung der Fonds und eine Einigung mit der finanzierenden Bank möglich.

 

Klingt dies noch positiv, kommt die Geschäftsführung im Anschluss auf die Kröte, die zu schlucken ist, zu sprechen. Denn für die Umsetzung des Sanierungskonzepts werde ein Kapitalbedarf in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro benötigt. Dieser Kapitalbedarf solle durch freiwillige, verzinsliche Sanierungsbeiträge der Anleger erwirtschaftet werden. Die Höhe dieser Sanierungsbeiträge stehe zwar noch nicht fest, da diese davon abhingen, wie viele Anleger sich an der Sanierung beteiligten. Höchstens betrügen diese aber 13 %, mindestens 6,5 % der jeweiligen Kapitalanlage.

 

Aus Sicht von Rechtsanwältin Aylin Pratsch ist das Sanierungskonzept schwierig einzuschätzen. „Erst einmal ist es natürlich erfreulich, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Sanierung der Fonds beitragen. Auch ist für die Anleger zu hoffen, dass die beabsichtigen Maßnahmen erfolgreich sein werden,“ so die Rechtsanwältin von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachkanzlei L & P Rechtsanwälte. „Allerdings bleiben zumindest Fragen offen. Überraschend ist nämlich, dass die Geschäftsführung angibt, bereits im Juli 2018 die Sanierungsbeiträge verzinst zurückzahlen zu können. Dies, obwohl der Ölpreis weiterhin bei circa 55 USD pro Barrel und somit weit vom früher kalkulierten Wert von 80 USD entfernt liegt. Mit Spannung warten wir daher die Informationsveranstaltungen Anfang Mai ab.“

 

 

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

 

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

 

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

 

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Versicherungsgesellschaften und Großbanken anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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