Rechtsanwalt Christian Luber

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Experte
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
15.05.2017

OLG Karlsruhe: Keine arglistige Täuschung trotz unterlassener Angabe der Nichteinnahme von Medikamenten in der Lebensversicherung

Die Lebensversicherung kann auch dann leistungspflichtig sein, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss die Einnahme von Medikamenten nicht angibt.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Datum vom 3. Dezember 2015, Az. 12 U 57/15, festgestellt, dass die Lebensversicherung auch dann leistungspflichtig ist, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss die Einnahme von Medikamenten nicht angegeben hat. Hierauf weist die Rechtsanwältin Aylin Pratsch von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die beklagte Lebensversicherung Leistungen aus dem Lebensversicherungsvertrag abgelehnt. Die Versicherung begründete dies u.a. damit, dass der Versicherungsnehmer die von ihr gestellten Fragen falsch beantwortet und somit seine Obliegenheiten verletzt habe. Eine Leistungspflicht bestehe daher nicht.

Das Landgericht schloss sich dieser Rechtsansicht an und wies die Klage ab. Gegen das Urteil legte der Versicherungsnehmer Berufung ein. Das Oberlandesgericht bestätigte die Begründetheit der Berufung und verurteilte die Lebensversicherung. Entscheidend sei, so das Urteil, dass ein Versicherungsnehmer zwar die Gesundheitsfragen richtig beantworten müsse. Die Falschbeantwortung sei aber nur dann relevant, wenn der Versicherungsnehmer von der Gefahrerheblichkeit ausgehen konnte. Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer daher eine arglistige Täuschung durch Falschbeantwortung vor, so muss die Versicherung darlegen und beweisen, dass der Versicherungsnehmer mit Hilfe der Abgabe einer falschen Erklärung auf den Willen des Versicherers einwirken wollte. Dieser Beweis sei der Versicherung vorliegend nicht gelungen, weil der Versicherungsnehmer trotz Einnahme von Medikamenten nicht an Beschwerden litt und auch die ärztliche Untersuchung nur unauffällige Befunde zeigte. Daher lag für den Versicherungsnehmer ein gefahrerhöhender Umstand nicht auf der Hand.  

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwältin Pratsch von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Die Lebensversicherung muss darlegen und beweisen, warum sie trotz Eintritt des Versicherungsfalls nicht eintrittspflichtig sein soll. Dies wird ihr regelmäßig nicht gelingen, weil es eben nicht so ist, dass ein Versicherungsnehmer grundsätzlich in Täuschungsabsicht handelt.“

Rechtsanwältin Pratsch empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah fachanwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

 

Über die Kanzlei


L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

 

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